Stichtag 1. Juli: Ab Freitag treten eine Reihe von neuen Gesetzen in Kraft. Die Krankenkasse wird teurer! Scheidungsväter zahlen ab Juli mehr für ihre Kinder. Auch Stromkunden, Kreditkarteninhaber und Hausbesitzer müssen sich auf neue Regelungen und Gesetze einstellen.1. Krankenversicherung wird teurer
Kassenpatienten müssen tiefer in die Tasche greifen. Sie zahlen monatlich 0,45 Prozent mehr.
Hintergrund: Zum 1. Juli senken die Kassen ihre Beiträge um 0,9 Prozent. Gleichzeitig wird ein monatlicher Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent fällig, an dem sich die Arbeitgeber nicht beteiligen. Unter dem Strich bedeutet das für Arbeitnehmer eine Mehrbelastung von 0,45 Prozent, für Arbeitgeber eine Entlastung von 0,45 Prozent.
Privatversicherte sind nur betroffen, wenn sie den Höchstbetrag für den Arbeitgeberzuschuß bereits ganz oder weitgehend ausschöpfen.
2. Mehr Unterhalt für Scheidungskinder
Unterhaltspflichtige Eltern müssen ihren Kindern mehr Geld zahlen. Der Mindestsatz steigt laut Düsseldorfer Tabelle um 2,5 Prozent auf 204 Euro für Kinder bis fünf Jahre. Für Ostdeutschland gelten etwas niedrigere Sätze. Studenten bekommen künftig 640 Euro Euro Unterhalt im Monat.
Gleichzeitig wird der Freibetrag für berufstätige Unterhaltspflichtige angehoben. Künftig müssen ihnen 890 Euro zum Leben bleiben (bisher 840 Euro).
3. Neues Energie-Gesetz
Im Juli tritt das neue Energiewirtschaftsgesetz in Kraft. Deutlich sinkende Strom- und Gaspreise werden durch das Gesetz aber nicht erwartet.
Künfig genehmigt die neue so genannte Bundesnetzagentur die Gebühren, die die 1700 Strom- und Gasnetzbetreiber in Deutschland für die Durchleitung von Strom fremder Anbieter verlangen. Die Agentur kann so nicht gerechtfertigte Erhöhungen untersagen.
Außerdem werden Verbraucher auf der Stromrechnung und in Werbesendungen darüber informiert, aus welchen Energieträgern – Kohle, Gas, Atomenergie oder erneuerbaren Energien – ihr Anbieter seinen Strom erzeugt.
4. Mehr Förderung von Solarenergie
Hausbesitzer, die auf ihrem Dach Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung errichten wollen, werden stärker gefördert.
Die Zuschüsse werden von derzeit 110 Euro je Quadrateter Kollektorfläche auf 135 Euro angehoben. Zugleich wird die Förderung für die reinen Brauchwasseranlagen um fünf Prozent auf 105 Euro gesenkt.
5. Leichtere Kreditkartensperrung
Ab 1. Juli gilt mit der 116116 eine einheitliche und kostenlose Telefonnummer, unter der Verbraucher ihre Bankkunden- und Kreditkarten sperren lassen können. Die Kunden von Sparkassen und Landesbanken müssen sich für den Fall verlorengegangener oder gestohlener Karten nur noch diese Nummer merken.
Derzeit beteiligen sich aber nur sehr wenige Privatbanken an dem System. Kunden sollten sich daher bei ihrer Bank erkundigen, welche Nummer für sie gilt.
6. Zinsen werden EU-weit besteuert
Mit Inkrafttreten der EU-Zinsrichtlinie sollen Steuerschlupflöcher geschlossen werden. Die Mitgliedstaaten müssen sich gegenseitig darüber informieren, welche Zinserträge Bürger aus anderen EU-Ländern bei ihnen erwirtschaften.
Beispiel: Eine französische Bank muß den deutschen Finanzbehörden melden, wieviele Zinsen auf dem Konto eines deutschen Anlegers angefallen sind. Der Anleger muß sie dann in Deutschland versteuern.
Österreich, Luxemburg und Belgien wenden diese Methode mit Rücksicht auf ihr Bankgeheimnis zunächst nicht an, sondern erheben stattdessen eine Quellensteuer und führen 75 Prozent der Einnahmen an das Wohnsitzland des Anlegers ab.
7. Kennzeichnung von Eiern
Auch lose angebotene Eier auf Wochenmärkten müssen gekennzeichnet werden.
An der Zahlen-Buchstaben-Kombination können Verbreucher erkennen, ob es sich z.B. um ein Ökoei (erste Ziffer lautet 0) oder eines aus Käfighaltung (Ziffer 3) handelt.
Auch das Herkunftsland kann an dem Code abgelesen werden – DE steht dabei für Deutschland. Diese Kennzeichnung ist für verpackte Supermarkteier schon seit vergangenem Jahr Pflicht.
8. Sozialversicherungspflicht für polnische Erntehelfer
Obst- und Gemüsebauern, die polnische Saisonarbeiter beschäftigen, müssen für diese ab Juli Beiträge an die polnischen Sozialversicherungen zahlen.
9. Mehr Schutz für Börsenanleger
Ab Juli gelten strengere Informationsvorschriften für Börsenprospekte. Dadurch sollen Verbraucher beim Kauf von Wertpapieren besser geschützt werden.
Die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie bringt für Emittenten von Wertpapieren den Vorteil eines „EU-Passes“: Der von der deutschen Finanzmarktaufsicht gebilligte Prospekt wird nun EU-weit anerkannt.
10. Sparkassen-Förderung fällt weg
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Quelle: Bild.t-Online
