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Neue Düsseldorfer Tabelle - ( Zahl- ) Väter und Kinder profitieren
 
Geschrieben von tomtom am Donnerstag, 19. Mai 2005

Nachrichten und Aktuelles Trennungskindern steht von diesem Sommer an mehr Geld zu. Der Mindestunterhalt, den ein Elternteil für ein Kind zahlen muss, werde zum 1. Juli um rund 2,5 Prozent angehoben, teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch mit.
Die Unterhaltssätze in der so genannten "Düsseldorfer Tabelle" werden somit den gestiegenen Lebenshaltungskosten angeglichen. So muss ein Elternteil mit einem monatlichen Nettoeinkommen von maximal 1300 Euro für sein bis zu fünf Jahre altes Kind statt bisher 199 nun 204 Euro zahlen.
 
Doch nicht nur die Kinder profitieren von der Neuregelung, sondern auch viele zahlungspflichtige Väter. Denn noch stärker als die Unterhaltszahlungen steigt mit einem Plus von knapp sechs Prozent der Selbstbehalt, also das Existenzminimum, das dem Unterhaltspflichtigen zugebilligt wird. Dieses Existenzminimum erhöhte sich bei Berufstätigen um fast 6 Prozent auf 890 Euro.
 
Die "Düsseldorfer Tabelle", das alle zwei Jahre vom Oberlandesgericht Düsseldorf überarbeitete Zahlenwerk gilt bundesweit als Richtschnur für die Festlegung von Kindesunterhalt. Je nach Alter des Kindes und Einkommen des Unterhaltspflichtigen schwanken danach die Zahlungen je Kind in Westdeutschland zwischen 204 und 670 Euro.
 
Dass dabei die Abwägung zwischen Kindeswohl und Finanzkraft des Unterhaltspflichtigen ein schwieriges Unterfangen ist, zeigt schon ein Blick auf die Tabelle: In Westdeutschland definierte das Gericht insgesamt 52 verschiedene mögliche Unterhaltssätze für ein Kind -abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. In Ostdeutschland werden wegen der geringeren Einkommen und der niedrigeren Lebenshaltungskosten sogar noch zwei niedrigere Einkommensgruppen vorgeschaltet. Bei Großverdienern mit einem Nettoeinkommen von mehr als 4.800 Euro greift die Tabelle ohnehin nicht mehr: Es wird nach Einzelfall entschieden.
 
Neu geregelt wurde vom Düsseldorfer Oberlandesgericht auch der Selbstbehalt von Kindern, die ihren bedürftigen Eltern etwa im Pflegefall Unterhalt zahlen müssen. Er steigt ab dem 1.Juli um 12 Prozent auf mindestens 1.400 Euro monatlich zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens. Für den Ehegatten verbleiben mindestens 1.050 Euro.
 
Offen ist allerdings, wie lange die neue Düsseldorfer Tabelle in der jetzt vorliegenden Form Gültigkeit behält. Die von der Bundesregierung beabsichtigte Reform des Unterhaltsrechts werde auch hier zu Anpassungen führen, hieß es in Düsseldorf. 
 
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