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Hartz IV: Weniger Geld für kinderreiche Familien
 
Geschrieben von onedaydie am Dienstag, 10. Mai 2005

Nachrichten und Aktuelles

„Im Kern ist die Hartz IV-Reform kinderfeindlich“ – schimpft Bernd Mombauer vom Kölner Arbeitslosenzentrum (KALZ). Vor allem deshalb, weil nach der neuen Regelung Kindergeld als Einkommen gewertet werde und das deshalb höhere Einkommen den Anspruch auf staatliche Unterstützung mindere. Fatale Konsequenz: Je mehr Kinder, umso geringer die Förderung. Für die Betroffenen eine Katastrophe: Seit Jahresbeginn fehlt in ihren Haushaltskassen plötzlich dringend benötigtes Geld.


Deutlich zu spüren sei auch die Herabsetzung der Bedarfssätze zum Lebensunterhalt für Erwachsene und Kinder, klagt Bernd Mombauer. Das größte Problem stellten aber die Bedarfsberechnungen selber dar. Aus den Bescheiden der Behörden gehe oft nicht hervor, wie das Einkommen ermittelt wurde, welche Freibeträge angesetzt wurden, welche Unterkunftskosten angerechnet wurden. „Die Bescheide sind nicht nachvollziehbar. Sie können sie nicht prüfen, auch als Fachmann nicht“, sagt Bernd Mombauer und beklagt gleichzeitig die vielen gesetzlichen Ungenauigkeiten, „handwerkliche Fehler“ im neuen Gesetz. Zum Beispiel sei ungeklärt, ob ein Stiefelternteil in einer Bedarfsgemeinschaft mit seinem vollen Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Familie aufkommen müsse. Es dürfe nicht sein, argumentierte auch das Sozialgericht Aurich am 8. Februar 2005, dass in neuen Bedarfsgemeinschaften Stiefväter mit ihrem Einkommen in voller Höhe zum Unterhalt der neuen Familie herangezogen werden und damit unter Umständen wirtschaftlich schlechter dastehen als die leiblichen Väter, die den Kindesunterhalt nicht zahlen. Vor Hartz IV konnten Stiefväter Unterhaltszahlungen an Stiefkinder noch ganz ablehnen.

Da also zum Teil gesetzliche Regelungen fehlen oder die Bescheide lückenhaft und nicht nachvollziehbar sind, kann gegen die Bescheide zum neuen Sozialhilfegesetz II (SHG II) Widerspruch eingelegt werden. Es genügt die Mitteilung: „Hiermit lege ich Widerspruch ein gegen ihren Bescheid vom ...“

Damit ist für ein Jahr eine aufschiebende Wirkung erreicht. So bleibt Zeit, sich Rat und Informationen einzuholen und dann konkret zu sagen, gegen welche Punkte im einzelnen Widerspruch geltend gemacht wird.

Zur Beratung verpflichtet sind die Arbeitsagenturen wie die Kommunen. Die haben aber zuvor Bescheide verschickt, die möglicherweise fehlerhaft sind. Besser sind örtliche Arbeitsloseninitiativen der Wohlfahrtsverbände (Caritas oder Diakonisches Werk).

In unserem Beitrag berichten wir über Jutta G. aus Menden im Sauerland und ihre vier Kinder (9 bis 16 Jahre). Ihnen fehlen plötzlich 1.000 Euro Sozialhilfe im Monat. Das Sozialamt hatte Sozialhilfe bis Dezember 2004 bewilligt, weil der leibliche Vater keinen Kindesunterhalt zahlte. Mit Einführung von Hartz IV soll der Stiefvater für die vier Stiefkinder aufkommen. Er hat aber selbst zwei eigene Kinder, die zwar nicht in seiner Wohnung leben, für die er aber Unterhalt zahlt – insgesamt 614 Euro im Monat. Für den Ausbau der Wohnung tilgt er ein Baudarlehen von 800 Euro monatlich. Da reicht das Einkommen des Baggerfahrers von knapp 2.000 Euro nicht.

In ihrer Not fand Frau Günnewicht Möglichkeiten, preiswerter einzukaufen – im Mendener „De-Cent“-Laden. Hier werden Lebensmittel angeboten, die in Supermärkten nicht mehr verkauft werden. Die Geschäfte halten sich durch Spenden, ehrenamtliche Mitarbeiter und geringe Entgelte für die Waren, erklärt Hermann–Josef Jung von der Caritas.

Herr Günnewicht kürzte in seiner Not die Unterhaltszahlungen an seine leiblichen Kinder. „Es geht nicht, dass ich den Unterhalt an meine Kinder zahle, und hier zu Hause haben wir nichts zu essen“, sagt er.


Weiterführende Informationen

In Menden hat sich die Interessengemeinschaft „patchwork“ gebildet. Dort haben sich bereits über 30 Familien zusammengetan, notfalls wollen sie gerichtlich gegen die Bescheide vorgehen. Erste Auskunft erhalten Sie per E-Mail an:

Mehr zur Gründung der Initiative unter:

www.alg-2.info/politik/selbstorganisation/patchwork

Ein Adressenverzeichnis aller Initiativen und Anwälte zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht unter:

www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen


Quelle:www.wdr.de

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