Im Namen der Frauen? Medien und Väterorganisationen stellen Kinderbetreuung gern wie ein althergebrachtes Vorrecht der Mütter hin. Tatsächlich aber wird Frauen das Sorgerecht für ihre eigenen Kinder erst seit 100 Jahren übertragen. In Europa wurden die Kinder bei Trennung der Eltern durch Scheidung oder im Todesfall bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts automatisch dem Vater bzw. dessen Familie zugesprochen. Dieser konnte die Kinder jeder beliebigen Frau (der Großmutter, einer Amme oder der neuen Ehefrau) anvertrauen - oder sie im Stich lassen.Das von der Frauenbewegung geforderte Recht auf Scheidung und die zunehmende Berücksichtigung der Belange des Kindes veranlassten die Gerichte allmählich, den Müttern – bei untadeligem Lebenswandel – im Falle der Scheidung die Möglichkeit des Sorgerechts zuzuerkennen.
In den 50er-Jahren tauchte in England mit den split orders eine Art „Vorläufer“ des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts auf: Wurde eine Frau als „Rabenmutter“ eingestuft, durfte sie lediglich für das leibliche Wohl ihrer Kinder aufkommen, während das elterliche Sorgerecht (Entscheidungsbefugnis über die religiöse Erziehung, Bildung usw.) den Vätern vorbehalten war.
In Frankreich galt auch bei zusammen lebenden Eltern ausschließlich die „väterliche Macht“ (puissance paternelle), bis 1970 (per Gesetz vom 4. Juni 1970) der Begriff der gemeinsamen elterlichen Sorge eingeführt wurde. In Quebec wurde dieser Begriff erst 1980 und in Marokko 2004 gesetzlich verankert.
In den 70er-Jahren verbreitete sich im Zuge der zweiten Emanzipationswelle die Auffassung, Mutter und Vater sollten sich die Aufgabe der Kinderbetreuung teilen. Indem die Frauenbewegung den Vätern ein stärkeres Engagement abverlangte, half sie den Männern, das althergebrachte Rollenklischee des Familienversorgers über Bord zu werfen und eine engere Beziehung zu ihren Kindern einzugehen. Allmählich begannen die Väter, sich stärker an Kindererziehung und -betreuung zu beteiligen. So entstand in den 80er-/90er-Jahren das durch Film und Fernsehen rasch verbreitete Bild des „neuen Vaters“.
Parallel dazu entwickelte sich - ebenfalls unter dem Einfluss der Frauenbewegung – in den meisten westlichen Demokratien das Konzept der Geschlechtergleichheit. Geschlechtsbedingte Diskriminierung sollte aus den Gesetzestexten verbannt werden. In Verlängerung dieses Gleichheitsstrebens wurden die Begriffe „Vater“ und „Mutter“ in den Gesetzen schließlich durch das geschlechtsneutrale Konzept „Eltern“ ersetzt. Die vor der Trennung rechtlich gleichgestellten „Eltern“ müssen dies auch nach einer Scheidung sein.
Doch obwohl die rechtliche Gleichstellung zwischen Mutter und Vater Ende des 20. Jahrhunderts gestärkt wurde, belegen die Statistiken eine anhaltende Asymmetrie zwischen den Geschlechtern: Denn der Großteil der Kinderbetreuung wird nach wie vor nur einem Elternteil übernommen, nämlich von der Mutter. In Europa widmen Väter jedem ihrer Kinder im Durchschnitt nur 15 Minuten pro Tag. Auch was den Haushalt anbetrifft, sprechen die Zahlen für sich: In einer Familie mit einem Kind widmet die Mutter dem Haushalt täglich 3 bis 4 ½ Stunden, bei zwei Kindern sind es 5 und bei drei Kindern 5 ½ Stunden. Ein Vater arbeitet unabhängig von der Anzahl der Kinder täglich nur anderthalb Stunden im Haushalt. Zwischen zusammen lebenden Eltern ist die Hausarbeit also sowohl zeitlich als auch hinsichtlich der Art der geleisteten Arbeit ungleich verteilt: Der Vater spielt mit den Kindern und kontrolliert die Hausaufgaben, auch das Fläschchen gibt er gern, doch zubereitet und sterilisiert wird es meistens von der Mutter, die auch daran denkt, das Milchpulver zu kaufen. Und wenn die Väter das Baby baden, säubert die Mutter danach die Badewanne, wischt den Boden und wäscht die Handtücher. Auch für die gesamte „Logistik“ der Kinderbetreuung (Schulbrote schmieren, Termin beim Logopäden vereinbaren usw.) ist meist die Mutter zuständig.
Vor diesem Hintergrund nahm im Verlaufe der 80er-Jahre in den westlichen Ländern das Modell des gemeinsamen Sorgerechts nach einer Scheidung Gestalt an. Eine Arbeitsteilung vor der Trennung war dafür keine Voraussetzung. 1979 machte Kalifornien den ersten Schritt und führte die Möglichkeit des gemeinsamen Sorgerechts nach einer Scheidung ein. 1998 wurde auch in Deutschland das gemeinsame Sorgerecht verankert, Frankreich gestattete 2002 die abwechselnde Betreuung von Scheidungskindern, in Belgien soll dieses Modell 2005 geprüft werden.
Quelle: www.arte.de
