Baden-Württemberg legt Gesetzentwurf vor
Der Bundesrat hat beraten, ob heimliche Vaterschaftstests künftig ausdrücklich erlaubt sein sollen. Zugrunde liegt eine Gesetzesinitiative des Landes Baden-Württemberg, die das Recht auf Abstammungs-Untersuchungen ohne Einwilligung im Paragraphen 1600 des Bürgerlichen Gesetzbuch festschreiben soll. Demnach dürften auch Töchter und Söhne als junge Erwachsene den Test vornehmen, um ihre Abstammung zu erfahren. Es ist der erste konkrete Gesetzentwurf zu dem umstrittenen Thema. Der Entwurf wurde vom Bundesrat den zuständigen Gremien zur Beratung weitergeleitet.
Zypries gegen heimliche Tests
Die Initiative steht im Gegensatz zur Linie von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Sie will heimliche Vaterschaftstests untersagen. Vor einigen Monaten hatte sie sogar erwogen, diese unter Strafe zu stellen. Zypries argumentiert, dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes heimlichen Vaterschaftstests widerspreche.
Familienverband nicht zerstören
Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll sagte zur Begründung seines Vorstoßes, dass in den Fällen, wo ein Mann seine Vaterschaft anzweifelt, trotzdem die familiären Beziehungen zunächst geschont werden müssten. "In drei von vier Fällen stellt sich nach einem Test heraus, dass der rechtliche Vater auch der biologische ist", so der FDP-Politiker. Verlangte man von diesen Vätern, den Test einzuklagen, wäre in vielen Fällen der Familienverband zerstört. "Wer die Familie in jedem Fall zur Wahrheitsfindung vor Gericht zwingen will, macht sie kaputt."
Der Bundesgerichtshof hatte im Januar entschieden, dass heimliche Vaterschaftstests nicht als Beweismittel in Gerichtsverfahren zugelassen sind.
Quelle:www.Tagesthemen.de
