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Welche Versicherungen brauchen Kinder?
 
Geschrieben von onedaydie am Samstag, 09. April 2005

Verbraucherinformationen Welche Versicherungen brauchen Kinder?
Ausreichend versichert?Versicherungsexperten und Verbraucherzentralen sind sich einig: Wer sein Kind sinnvoll absichern will, braucht maximal vier Versicherungen.


1. Private Unfallversicherung
Wenn ein Kind durch eine Krankheit zum Behinderten wird, sieht es für die Familien finanziell schlecht aus. Oft müssen Vater oder Mutter den Beruf aufgeben. Und das Kind ist später häufig nicht in der Lage, sein eigenes Geld zu verdienen. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt zwar bei Unfällen im Kindergarten, auf Schulwegen und während der Schulzeit. Sie deckt aber nur einen geringen Teil der Gefahren ab und zahlt Renten, mit denen man den Unterhalt eines Invaliden nicht bestreiten kann.

Die private Kinderunfallversicherung ist damit die einzige Form, für die vielleicht lebenslange Erwerbsunfähigkeit eines Kindes vorzusorgen.
Unfallversicherungen gibt es ab 60 Euro pro Jahr, die Versicherungssumme sollte mindestens 100.000 Euro betragen Außerdem sollte eine so genannte Progression in der Police vereinbart werden. Dies bedeutet, dass die Versicherung bei kleinen Folgeschäden weniger zahlt, bei Vollinvalidität dann entsprechend mehr. Ist bei Vollinvalidität eine Progression von 300 Prozent vereinbart, bekommt das Kind das dreifache der Basisversicherungssumme. Bei 100.000 Euro Basissumme wären das dann 300.000 Euro.

2. Invaliditätsversicherung
InformationAdressen:
Verbraucherzentrale Deutschland:
Verbraucherzentrale
Bundesverband e.V.
Markgrafenstraße 66
10969 Berlin
Tel.: 0 30 / 25800-0
www.vzbv.de/go/

Verbraucherzentrale Hessen
Große Friedberger Str. 13-17
60313 Frankfurt/Main
Tel.: 0 69 / 97 20 10-0
Fax: 0 69 / 97 20 10-50
vzh@verbraucher.de
www.verbraucher.de

Hier gibt es auch die jeweiligen Telefonnummern der einzelnen hessischen Beratungsstellen.
Eine normale Unfallversicherung zahlt in der Regel nur für Behinderungen, die Folgen von Unfällen sind. Bei Kindern sind allerdings meist Krankheiten schuld an Behinderungen. Genau hier hilft die Kinder-Invaliditätsversicherung. Ein weiterer Unterschied: Eine normale Unfallversicherung zahlt im Ernstfall nur einmal eine größere Summe. Doch weil Kinder noch das ganze Leben vor sich haben, reicht die maximal mögliche Summe von 160.000 Euro nicht aus. Im Ernstfall zahlen die meisten Versicherungsunternehmen bei einer Invaliditätsversicherung eine lebenslange Rente. Nur wenige bieten einen einmaligen Betrag, manche kombinieren beides.

Die Ideallösung: Die Rente sollte mindestens 500 Euro pro Monat betragen. Am besten verbunden mit einer zusätzlichen größeren Einmalzahlung. So können im Ernstfall notwendige Umbaumaßnahmen an der Wohnung finanziert werden. Allerdings sind die Versicherungen nicht billig: Im Extremfall bis zu 450 Euro im Jahr – etwa bei einer einmaligen Auszahlung von 100.000 Euro und einer Rentenzahlung von 1000 Euro im Monat.

3. Private Haftpflichtversicherung
Kinder sind nicht nur Opfer – sie können auch Schäden verursachen. Eine private Haftpflichtversicherung ist daher wichtig. Sie wird in der Regel von den Eltern für sich selbst abgeschlossen, hat aber einen Riesen-Vorteil: Das Kind ist bis zum Ende seiner Ausbildung kostenlos mitversichert.
Da jeder Erwachsene oder jede Familie eine Haftpflichtversicherung haben sollte, hat man hier zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.

4. Risiko-Lebensversicherung
Sie stellt eine unkomplizierte und sinnvolle Absicherung für den absoluten Ernstfall dar: Für den Tod eines oder beider Elternteile. Da es nur in diesem Todesfall zu einer Auszahlung kommt, die Beträge also nicht – wie bei einer Kapital-Lebensversicherung – gutgeschrieben werden, muss der Versicherte auch keinen so hohen Jahresbeitrag zahlen. Bei 150 Euro pro Jahr bekommt das Kind im Ernstfall je nach Eintrittsalter des versicherten Erwachsenen zwischen 100.000 und 150.000 Euro.

Darüber hinaus bieten die Versicherungen noch einige andere Pakete, die auf den Nachwuchs zugeschnitten sind, an:

Ausbildungsversicherung:
Neben dem Risikoschutz locken die Versicherer mit Ausbildungsversicherungen zur finanziellen Vorsorge. Im Prinzip sind sie nichts anderes als Lebensversicherungen mit festem Auszahlungstermin, zum Beispiel zum 18. Geburtstag des Kindes. Eltern oder auch Verwandte zahlen dabei regelmäßig ein. Stirbt der Beitragszahler, übernimmt das Versicherungsunternehmen die Prämien und zahlt die Versicherungssumme erst zum vereinbarten Stichtag aus.
Zudem gibt es einen Haken: Ein Teil der Prämie wird von Abschlusskosten, Provision und Todesfallschutz aufgezehrt. So fließen auf das Sparkonto geringere Geldbeträge. Doch nur diese werden verzinst.

Rentenversicherung:
Auch hier wird dafür geworben, schon jetzt für die Rente des Kindes vorzusorgen. Die Nachteile sind dieselben wie bei der Ausbildungsversicherung.

Tipp:
Statt eine Ausbildungs- und Rentenversicherung abzuschließen, sollten Sie ihr Geld flexibel und nur kurz- oder mittelfristig anlegen etwa in Sparpläne, Bundesschatzbriefe oder festverzinsliche Wertpapiere. So können Sie auf die besten aktuellen Zinskonditionen reagieren und gehen keinerlei Risiko ein.




Quelle:www.hr-online.de
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