Zum 1. April treten wieder einige Rechtsänderungen mit zum Teil weit reichenden Auswirkungen auf die Bundesbürger in Kraft. Nachfolgend ein Überblick: KONTENABFRAGEN
von Behörden sind künftig möglich, um mehr Steuerehrlichkeit zu erreichen. Fahnder können bei Verdacht der Steuerhinterziehung zunächst Stammdaten - Name, Geburtsdatum oder Anschrift - sowie Angaben über weitere Konto- Verfügungsberechtigte abrufen. Dem Kontoinhaber muss zumindest im Nachhinein die Überprüfung seiner Stammdaten mitgeteilt werden. Von Banken kann die Offenlegung der Guthaben und Geldbewegungen erst verlangt werden, wenn sich der Verdacht auf Steuerbetrug erhärtet. Am vergangenen Mittwoch hatte das Bundesverfassungsgericht die Kontenabfrage für rechtens erklärt. Das Ende März auslaufende Amnestieangebot an Steuerflüchtlinge brachte dem Fiskus gut eine Milliarde Euro an Zusatzeinnahmen.
Die RUNDFUNKGEBÜHR
steigt, und zwar um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat. Die bisherige Gebühr von 16,15 Euro wurde den Millionen Fernsehzuschauern und Radiohörern unverändert seit 2001 in Rechnung gestellt. Den öffentlich-rechtlichen Sendern brachte die Gebühr Einnahmen von gut sechs Milliarden Euro im Jahr. Künftig dürften es jährlich etwa 350 Millionen mehr sein. Die neue Rundfunkgebühr gilt bis Ende 2008.
Der seit Jahresbeginn fällige ZUSATZBEITRAG ZUR PFLEGEVERSICHERUNG FÜR KINDERLOSE von 0,25 Prozent im Monat wird - mit einem viertel Jahr Verspätung - nun auch gut 400 000 kinderlosen Rentnern unter 65 Jahren in Rechnung gestellt. Sie müssen im April den Zusatzbeitrag für vier Monate nachentrichten. Bei einer 1000-Euro-Rente schlägt sich das in einem einmaligen Abzugsbetrag von zehn Euro nieder, danach monatlich mit 2,50 Euro.
Einen GESELLENBRIEF
können Jugendliche nach dem neuen Berufsbildungsgesetz künftig auch dann erwerben, wenn sie einen Beruf nicht im Betrieb, sondern an der Berufsschule erlernt haben. Zeitlich begrenzte Ausbildungsabschnitte können auch im Ausland absolviert werden. Die dreijährige Lehrzeit wird stärker stufenweise organisiert, damit praktisch begabte Lehrlinge bereits nach zwei Jahren in einen Beruf wechseln und sich später weiterqualifizieren können. Kleinere Firmen können im Verbund mit anderen Betrieben gemeinsam Lehrstellen bereitstellen.
hg/dpa
