Dass Kinderkriegen auch heute noch vor allem für Frauen nicht gerade ein Karriere-Kick ist, wird niemand bestreiten. Und doch wurden in den letzten Jahren die Rechte von jungen Eltern gegenüber ihren Arbeitgebern entscheidend gestärkt. Doch was verbirgt sich hinter den Begriffen Mutterschutz und Elternzeit? Und was kann man tun, wenn die Kinder mal krank sind? Elternzeit
Unser Beispielpaar ist überglücklich. Seit kurzem sind sie stolze Eltern einer kleinen Tochter. Mutter Susi ist im Mutterschutz, und zwar sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt. Solange erhält sie weiter Gehalt von Ihrem Arbeitgeber. Nach dem Mutterschutz will Susi direkt die Elternzeit anschließen. Darauf hat sie einen Anspruch von bis zu drei Jahren, und zwar ab der Geburt des Kindes. Dass Susi Elternzeit nehmen will, muss sie jedoch ihrem Arbeitgeber rechtzeitig und schriftlich mitteilen. In unserem Beispielfall reichen sechs Wochen vor Beginn der Babypause, weil die Elternzeit bei Susi direkt nach dem Mutterschutz beginnen soll. In allen anderen Fällen muss diese Mitteilung acht Wochen vor Beginn der Arbeits-Auszeit an den Arbeitgeber gehen. Schon bald nach der Geburt nimmt sie sich also Zeit und schreibt an ihren Arbeitgeber. Die achtwöchige Mutterschutzzeit wird in diesem Fall auf die Elternzeit angerechnet.
Mitteilungsverfahren
In dem Schreiben an den Arbeitgeber muss stehen, wie sie in den nächsten zwei Jahren Elternzeit nehmen will. Zum Beispiel: Sie will sechs Monate gar nicht arbeiten, danach 18 Monate lang nur 20 Stunden die Woche. Bei dem Wunsch auf verkürzte Arbeitszeit hat allerdings - je nach Betriebsgröße und Gegebenheiten - der Arbeitgeber ein Wörtchen mitzureden.
Kündigungsschutz
Während der Elternzeit gibt es zwar kein Geld vom Arbeitgeber, aber dieser muss Susi nach der "Auszeit" wieder eine Stelle zur Verfügung stellen. Sie genießt während der gesamten Elternzeit den vollen Kündigungsschutz.
Gemeinsame Elternzeit
Auch Vater Erik will sich mehr Zeit für seine Kleine nehmen. Die beiden haben verabredet, dass er teilweise zu Hause bleibt, wenn Susi wieder arbeitet. Erik will dann für sechs Monate nur halbtags arbeiten. Dies muss er acht Wochen vor dem Start der Babypause seinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen.
Insgesamt haben die beiden - jeder für sich - das Recht auf maximal drei Jahre Elternzeit. Das dritte Jahr dieser Zeit dürfen sie sogar nach hinten verschieben, und zwar in den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes (zum Beispiel für die Einschulungszeit). Allerdings geht das nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Im Fall eines Arbeitgeberwechsels vor Inanspruchnahme des dritten Jahres, kann also der Verlust der übertragenen "Elternrestzeiten" drohen.
Stillpausen
Sollte Susi ihr Baby noch stillen, obwohl sie bereits wieder den ganzen Tag arbeitet, so darf sie zweimal am Tag die Arbeit unterbrechen: Zwei Stillpausen zu je einer halben Stunde oder eine ganze Stillpause von einer Stunde stehen ihr zu. Dabei gilt: Susi soll die Möglichkeit haben, in Ruhe und ausreichend zu stillen. Auch Fahrten nach Hause muss der Arbeitgeber in gewissen Grenzen gewähren.
Elternurlaub für kranke Kinder
Wenn die Kleine später mal krank wird und beide Elternteile wieder Vollzeit arbeiten, können sie noch eine ganze Menge von ihrem Arbeitgeber erwarten. Jeder von beiden kann bei Krankheit des Kindes vom Arbeitgeber bis zu zehn freie Tage pro Jahr verlangen. Geld gibt es in dieser Zeit vom Chef oder von der Krankenkasse. Ein Elternpaar hat also zusammen das Recht auf 20 freie Arbeitstage, um sich um den kranken Nachwuchs zu kümmern. Die Voraussetzungen dafür sind:
eine Bescheinigung des Arztes für die Notwendigkeit der Betreuung
Es darf sonst niemand im Haushalt leben, der sich um das kranke Kind kümmern könnte wie zum Beispiel die Großmutter.
Zahlt die Krankenkasse, so darf das Kind nicht älter als 12 Jahre sein.
Bei privat Versicherten kommt es in Sachen Kinderbetreuung auf den individuellen Vertrag an.
Für jeden Partner gibt es zehn Pflegetage pro Kind und Jahr. Bei zwei Kindern sind das für die Eltern insgesamt 40 Tage. Bei drei Kindern erhöht sich das Ganze für beide Elternteile zusammen auf 50 Tage pro Jahr - das ist allerdings das Maximum, egal wie viele Kinder noch nachkommen.
Das gilt übrigens auch für Alleinerziehende - ihnen stehen genauso viele Tage zu wie einem Paar.
Quelle:www.ard/plus-minus
