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Bundesrat will Stalker bestrafen
 
Geschrieben von Lola am Mittwoch, 23. März 2005

Nachrichten und Aktuelles Mit Telefonterror und unerwünschter Post fängt es meist an, bevor es sich über Verfolgungen und Drohungen bis hin zu tätlichen Angriffen steigert: Vielleicht wäre das Stalking (aus dem Englischen: sich anpirschen) noch hinzunehmen, wenn nur bekannte Sportler oder Promis aus der Show-Branche betroffen wären. Sie verfügen wenigstens meist über die finanziellen Mittel, um sich zu schützen. Opfer von Belästigungen finden sich aber gerade auch in der normalen Bevölkerung. Jüngst versetzte ein Mann mit seinem Telefonterror ein ganzes Dorf - Rettert in Rheinland-Pfalz - in Aufruhr. "Wir glauben, dass Stalking zugenommen hat", sagt Diplom-Psychologe Jens Hoffmann von der Technischen Universität Darmstadt.
Bis zu drei Jahre Haft
Am Freitag hat nun der Bundesrat ein Zeichen gegen das Stalking gesetzt. Die Länderkammer will, dass "unzumutbare Belästigung" unter Strafe gestellt wird. Drei Jahre Haft soll die Höchststrafe lauten. Bei besonders schweren Gesundheitsschäden können sogar zehn Jahre Gefängnis verhängt werden. Stalker sollen auch leichter in Untersuchungshaft genommen werden können.

Ex-Partner werden häufig zu Stalkern
Der hessische Justizminister Christian Wagner (CDU) hat über ein Jahr für diesen Beschluss gekämpft. Und in der Länderkammer in Berlin begründete er vor der Abstimmung nochmals, dass das geltende Strafrecht die Opfer aus seiner Sicht "nicht ausreichend schützt". Problematisch könne es besonders werden, wenn Beziehungen auseinander gehen, referierte er im Bundesrat. Rund die Hälfte aller Stalking-Fälle gehen nach Angaben des Ministers darauf zurück. Nicht selten, so Wagner, droht dann "eine Eskalation der Gewalt". In Bremen habe vor kurzem ein Mann seine ehemalige Partnerin getötet. Vorausgegangen sei ein Stalking über längere Zeit.

Gewalt nicht ausgeschlossen
Auch Wissenschaftler bestätigt das. "Stalking beginnt mit Belästigungen, dem Verfolgen und Überwachen der Opfer, kann aber bis zu körperlicher Gewalt, Vergewaltigung und sogar Mord führen", sagt Hoffmann, dessen Arbeitsgruppe Stalking die umfassendste Studie zu dem Thema im deutschsprachigen Raum vorlegte. Ein Ergebnis: Das Phänomen wird von der Polizei noch immer unterschätzt. In neun von zehn Fällen kannten sich Opfer und Täter, oft steckte der Ex-Partner hinter den Aktionen.

Neue Wege dank neuer Technik
"Viele Stalker nutzen die neue Kommunikationstechnologie, Handy, SMS, E-Mail", sagt Hoffmann. "Hinzu kommt die Mobilität, früher blieb man im Dorf." Erst seit Anfang der 90er Jahre werde das Phänomen studiert, repräsentative Umfragen gebe es seit Ende der 90er Jahre. Auch Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sagt: "Stalking ist kein Kavaliersdelikt liebeskranker Verehrer, sondern eine ernste Straftat."

Eingreifen erst bei einer Straftat
Anders als in den USA, England, Belgien oder Holland können die Strafverfolgungsbehörden derzeit oft erst eingreifen, wenn es bereits zu einer Straftat wie Beleidigung, Nötigung oder Körperverletzung gekommen ist. Allerdings kann gegen besonders aufdringliche Menschen ein so genanntes Näherungsverbot erwirkt werden - auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes.

Zypries: Aktuelle Rechtsprechung reicht aus
Auf dieses Gesetz setzt auch nach wie vor Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Sie meint, dass das Opfer viel besser geschützt werden kann, wenn der Belästiger konkret durch ein Gericht verpflichtet wird, seinen Psychoterror zu beenden. Setzt er sich über einen Platzverweis hinweg, macht er sich schon jetzt strafbar. Diese Strafe - derzeit ein Jahr Haft - könnte auch nach Auffassung von Zypries erhöht werden.

Betroffene kennen ihre Rechte nicht
Das Problem: Offenbar ist das Gesetz weitgehend unbekannt. Entsprechend wenig Betroffene wenden sich an die Gerichte, um sich ihre Peiniger vom Hals zu halten. Ob der Gesetzentwurf, den der Bundesrat verabschiedet hat, am Ende auch im Bundestag eine Mehrheit findet, ist offen. In der SPD-Fraktion gibt es auch Sympathien für einen neuen Straftatbestand. Die Beratungen werden noch Monate dauern.

(t-online)
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