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Schulverweis für Eltern rechtens
 
Geschrieben von tomtom am Montag, 21. März 2005

Nachrichten und Aktuelles Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernt man. Das Verwaltungsgericht Koblenz erteilte Eltern eines Schülers jetzt eine nachhaltige Lektion: Den Eltern kann der direkte Kontakt zu Lehrern untersagt werden, wenn diese bei Gesprächen immer wieder ausfallend und beleidigend werden. Nur so könne ein geordneter und möglichst ungestörter Schulbetrieb gewährleistet werden, so das Gericht. ( Az: 7 L 288/05.KO)

Die Eltern, ebenfalls Pädagogen, hatten sich über Verhaltensmaßnahmen und die Benotung ihrer Kinder beschwert. Bei Gesprächen mit den Lehrern waren sie in Wortwahl und Tonfall mehrfach ausfallend geworden. Die Schulleitung gestattete den Eltern daraufhin nur noch schriftlichen Kontakt mit der Schule, Gespräche würden nur noch im Beisein einer Beamtin der Schulaufsichtsbehörde geführt. Die Eltern fühlten sich dadurch in ihren Elternrechten beschränkt und beantragten eine einstweilige Verfügung.

Das Verwaltungsgericht Koblenz wies den Antrag ab und gab der Schule Recht. Aufgrund des früheren Verhaltens der Eltern sei die Einschätzung der Schule vertretbar, es werde auch in Zukunft bei Gesprächen in der Schule Probleme geben. Nach Aktenlage sei das Verhalten der Antragsteller in der Vergangenheit nicht stets sachorientiert gewesen. Bei dem letzten Gespräch hätten die Antragsteller Lehrer beleidigt und mehrfach geschrien.

Zwar hätten Eltern einen Anspruch, in fachlichen, pädagogischen und schulischen Fragen beraten und unterrichtet zu werden. Dies müsse aber in Einklang mit dem verfassungsrechtlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule geschehen. Die Schule sei verpflichtet, einen geordneten und möglichst ungestörten Schulbetrieb zu gewährleisten. Mit der Verfügung sei sowohl das elterliche Unterrichtungsrecht als auch die Notwendigkeit eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs berücksichtigt.


Also immer schön brav und ruhig bleiben...denn der Ton spielt die Musik ;-)
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