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Nachbarskinder in der Badewanne sexuell missbraucht
 
Geschrieben von Lola am Sonntag, 13. März 2005

Nachrichten und Aktuelles Weil er zwei Mädchen aus der Nachbarschaft dazu überredete, mit ihm zu baden, um sie dabei sexuell zu missbrauchen, wurde ein 53-jähriger Mann aus dem Killertal zu zwei Jahren Haft verurteilt. Als "Ersttäter" ließ ihn die Hechinger Amtsrichterin Hilt allerdings mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

Der Täter nutzte das Vertrauen der beiden Mädchen schamlos aus.


HECHINGEN/BURLADINGEN
Es geschah an einem Abend im Mai vergangenen Jahres: Der 53-jährige Gelegenheitsarbeiter aus einer Killertalgemeinde lockte zwei Mädchen aus der Nachbarschaft, sechs und acht Jahre alt, und einen noch jüngeren Buben in ein verwaistes Fabrikgebäude. In einer leer stehenden Wohnung innerhalb des Komplexes wollte er zusammen mit den Kindern, die den Mann als netten älteren Herrn kannten, baden. Während des Bades kam es dann zu sexuellen Übergriffen. Der Senior, geschieden und nach eigenen Angaben seit einem guten Jahrzehnt ohne Beziehung, befingerte die Kinder und ließ sich befriedigen.

Mädchen ,,total zerstört"

Die Eltern vermissten derweil die Kinder, gerieten in helle Aufregung, suchten die Nachbarschaft ab. Erst am späten Abend kehrten die Mädchen und der Junge aus der Fabrikhalle zurück. Mit der Erklärung rückte das jüngere der beiden Mädchen noch in der selben Nacht heraus. Die damals Sechsjährige, die nach Angaben der Oma im Zeugenstand an jenem Abend ,,total zerstört" war,  erzählte, was geschehen war, während ihre achtjährige Freundin verschämt schwieg und erst auf beharrliches Nachfragen bereit zwar zu sprechen.

Kein Wort der Entschuldigung

Der Täter legte bereits bei der Polizei ein Geständnis ab und wiederholte dieses am Donnerstagnachmittag vor Gericht. Eine Erklärung für sein Tun vermochte der Mann aber nicht zu liefern. ,,Ich weiß nicht, wie es dazu gekommen ist", sagte er vor Gericht. Und auch Worte der Entschuldigung kamen ihm nicht über die Lippen.
Nachdem der Sachverhalt unstrittig war, konnte sich Amtsrichterin Hilt in der Beweisaufnahme auf die Folgen der Tat konzentrieren. Bei der Vernehmung der Zeugen - der Mutter des einen und der Oma des anderen Mädchens - wurde deutlich, dass die missbrauchten Kinder das Geschehen unterschiedlich verarbeiten. Während die damals Sechsjährige und ihr jüngerer Bruder die Tat einigermaßen gut überstanden zu haben scheinen (abgesehen davon, dass sie nicht mehr unbeschwert draußen spielen können), ist die Achtjährige seit der Tat wie verwandelt. Nach Angaben ihrer Mutter ist sie "seither sehr verschlossen, will mit älteren Männern nichts mehr zu tun haben und geht auch nicht mehr auf die Straße zum Spielen". Das Geschehen selbst sei für das Kind "ein absolutes Tabu-Thema". Auch in der Therapie rede sie nicht darüber.

Sowohl die Mutter der Achtjährigen als auch die Oma der Sechsjährigen äußerten im Zeugenstand ihren Verdacht, "dass es nicht das erste Mal war", dass das ältere der Mädchen von dem Angeklagten missbraucht worden sei. Belege dafür gibt es jedoch keine.

Die Staatsanwältin und der Nebenklägervertreter hoben vor allem auf die "gravierenden Spätfolgen" ab, unter denen das Mädchen zu leiden habe, und vermissten beim Täter Reue und eine konstruktive Auseinandersetzung mit der Tat. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Fritz Westphal, verwies dagegen auf das sofortige Geständnis seines Mandanten und dessen spezielle, "verantwortungsbewusste" Form, mit der Tat fertig zu werden: Der 53-Jährige hat seither seine Arbeit aufgegeben, sich im Haus seiner verstorbenen Mutter zurückgezogen und lebt von 180 Euro BG-Rente, ohne nach dem Staat zu rufen. Und: "Nichts deutet auf Pädophilie", betonte Westphal. "Es gibt das Phänomen, dass sich Leute über 50 plötzlich und ohne Vorwarnung an Kindern vergehen." Der Anwalt zeigte sich sicher: "Es wird nicht wieder vorkommen."

Therapie muss sein

Richterin Hilt folgte dem Antrag der Staatsanwältin und verurteilte den Killertaler wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zu einer Therapie nach Weisung des Bewährungshelfers. Die Richterin lastete dem Angeklagten an, das Vertrauen der Kinder missbraucht zu haben, gestand ihm aber zu, Schuldbewusstsein zu zeigen, was eine "positive Prognose" erwarten lasse.

Quelle: HZ
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