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Jeder zehnte Deutsche Opfer von Stalking - Wie schützen?
 
Geschrieben von tomtom am Montag, 14. März 2005

Nachrichten und Aktuelles Die Vorschläge für einen besseren Schutz vor Psychoterror durch Belästigungen und Verfolgungen - dem so genannten Stalking - werden immer konkreter.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) trat in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa) grundsätzlich für ein härteres Vorgehen gegen solche Täter ein. «Wir müssen die Opfer besser schützen.» Sie will über eine Änderung von Richtlinien für die Strafverfolgung vor allem erreichen, dass sich Polizei und Staatsanwaltschaft des Problems intensiver annehmen.

Der Schaffung eines eigenen Straftatbestands steht sie aber nach wie vor zurückhaltend gegenüber. Ein neuer Tatbestand wird von mehreren unionsgeführten Ländern gefordert. Aber auch in der SPD- Bundestagsfraktion wird eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs mittlerweile erwogen.

Zypries sagte hingegen: «Ein neuer Straftatbestand nützt nichts, wenn Stalking nicht richtig verfolgt wird.» Generell will sie sich aber Gesprächen über einen neuen Tatbestand nicht verschließen. «Wir haben ein gemeinsames Ziel. Wir ringen nur um den richtigen Weg.»

Die Ministerin verwies auf das bestehende Gewaltschutzgesetz. Stalking-Opfer können auf Grundlage dieser Bestimmungen über Eilverfahren bei den Zivilgerichten ein Verbot erwirken, dass sich eine Person ihnen nähert. Ein Verstoß gegen eine solche Anordnung kann mit bis zu einem Jahr Haft geahndet werden. Zypries könnte sich hier eine «Erhöhung des Strafrahmens auf bis zu drei Jahren Haft vorstellen.» Auch will sich Zypries dafür einsetzen, dass die Verfahren regelmäßig schnell durchgezogen werden. Insgesamt will Zypries die Staatsanwaltschaften veranlassen, sich besonders intensiv den Opfern zu widmen.

Die Ministerin sieht im Gewaltschutzgesetz immer noch den besten Weg, Stalking-Opfer zu schützen. «Es setzt am konkreten Fall an.» Ein neuer Straftatbestand kann dagegen nur schwer konkret genug formuliert werden. Abstrakte Formulierungen könnten hingegen leicht gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot verstoßen, sagte Zypries.

Über den besseren Schutz der Stalking-Opfer wird bereits seit längerem diskutiert. Das so genannte Stalking - das Wort stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie Anschleichen - ist in den vergangenen Monaten auch hierzulande immer mehr als ernstes Problem registriert worden.

Betroffen sind Prominente, aber auch normale Bürger - insbesondere nach Beziehungsstreitigkeiten. Oft wird den Opfern mit obszönen Anrufen, Briefen und E-Mails das Leben zur Hölle gemacht. Einer neueren Studie zufolge wird rund jeder zehnte Deutsche in seinem Leben Opfer von Stalking. In den USA, Kanada, Australien und Belgien gilt diese Form des Psychoterrors bereits als Straftat.

hg/dpa

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