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Eltern haben bei Trennung nicht automatisch gemeinsames Sorgerecht
 
Geschrieben von tomtom am Sonntag, 13. März 2005

Nachrichten und Aktuelles Eltern steht nach einer Trennung nicht zwangsläufig ein gemeinsames Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder zu.
Das geht aus einem Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor. Zwar sehe das Gesetz im Regelfall ein gemeinsames Sorgerecht vor. Dies entbinde die Gerichte aber nicht von der Pflicht, in jedem Einzelfall zu prüfen, was für das Wohl des Kindes am besten sei, betonten die Richter in ihrem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Beschluss (Az.: 9 UF 78/04).

Das Gericht lehnte mit seinem Spruch den Antrag einer geschiedenen Frau auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Sorgerechtsstreit ab. Denn die Richter sahen für das Verfahren keine Erfolgsaussichten. Die Frau hatte sich dagegen gewandt, dass das Familiengericht ihrem geschiedenen Ehemann das alleinige Sorgerecht für die beiden minderjährigen Kinder zugesprochen hatte. Sie verwies unter anderem darauf, dass der 14-jährige Sohn lieber bei ihr wohnen würde.

Das OLG sah die Entscheidung des Familiengerichts jedoch als rechtmäßig an. Nicht der gesetzliche Regelfall oder der Wunsch eines Kindes seien in erster Linie für die Übertragung des Sorgerechts maßgeblich. Vielmehr komme es auf das objektive Wohl der Kinder an. Dazu habe im vorliegenden Fall ein Sachverständiger festgestellt, dass es dem Wohl der Kinder diene, wenn der Vater allein das Sorgerecht habe. Dem habe sich das Familiengericht aus nachvollziehbaren Gründen angeschlossen.

gs/dpa
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