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Grenzübergreifende Streitigkeiten um Sorgerecht für Kinder neu geregelt
 
Geschrieben von tomtom am Sonntag, 06. März 2005

Nachrichten und Aktuelles Grenzübergreifende Streitigkeiten um das Sorgerecht für Kinder werden in der Europäischen Union ab sofort einfacher geregelt. Bei derartigen grenzüberschreitenden Sorgerechts-Streitigkeiten von getrennten Paaren entscheidet nunmehr einzig und allein das Gericht des Herkunftsland des Kindes. Eine entsprechende EU-Verordnung trat heute in Kraft.
«Damit wird das Problem von Kindern gelöst, die das Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen verlieren», sagte EU-Justizkommissar Franco Frattini in Brüssel. In der Vergangenheit hatte die Entführung eines Kindes durch einen Elternteil oft zu widersprüchlichen Entscheidungen der Gerichte geführt. So konnte etwa die Mutter im Herkunftsland Recht bekommen und in dem Land, in welches das Kind verbracht wurde, der Vater. «Wir wollen keinen Wettstreit der Gerichtsurteile», betonte Frattini.

Allein in Deutschland werden jedes Jahr rund 30 000 Ehen von Partnern unterschiedlicher Staatsangehörigkeit geschieden. Nach Angaben des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften in Deutschland wurden allein in 2002 mehr als 73 000 Kinder geboren, deren Eltern aus verschiedenen Ländern kamen.

Damit sich der grenzüberschreitende Sorgerechts-Streit von getrennten Paaren nicht in die Länge zieht, muss das zuständige Gericht nunmehr innerhalb von sechs Wochen entscheiden. Sollte ein Kind selbst den Kontakt zu einem Elternteil verweigern, hat es ein Recht auf Anhörung. Die EU-Kommission hat zu der neuen Verordnung einen rechtsverbindlichen, praktischen Leitfaden herausgegeben, der die Gerichte und Bürger in den Mitgliedstaaten über die neue Rechtslage informieren soll. Frattini räumte ein, dass es auch zu «Fehlurteilen» von Gerichten in diesen Streitfällen kommen kann. «Da kann sich aber Europa nicht darum kümmern.»

Weiter will die Kommission der unterschiedlichen nationalen Rechtsvorschriften in den 25 EU-Staaten zum Erbrecht angleichen. Dazu hat die Brüsseler Behörde mit einem so genannten «Grünbuch» eine Befragung mit den betroffenen Gruppen der Zivilgesellschaft eingeleitet. Durch die wachsende Mobilität in Europa und viele grenzüberschreitende Ehen entstünden zahlreiche Probleme, sagte Frattini. Mindestziel sei die gegenseitige Anerkennung der nationalen Rechtsvorschriften. Die EU-Staaten könnten aber auch weiter gehen und gemeinsame europäische Rechtsvorschriften beschließen, erklärte der Kommissar.

Vor Ostern werde die EU-Kommission auch eine öffentliche Diskussion über das Scheidungsrecht starten, sagte der Justizkommissar. Derzeit gebe es noch keine europäische Regelung bei Partnern aus zwei verschieden EU-Staaten. «Es muss Rechtssicherheit geben», forderte Frattini. Die Kommission wolle sich aber nicht in die nationalen Bestimmungen zur Ehe einmischen, sondern eine gegenseitige Anerkennung erreichen.

hg/gs/dpa

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