Hi, Ihr Lieben,bekam ich gerade von einem Kollegen!! Für Inhalt und Richtigkeit übernehme ich keine Haftung BundesgesetzblattTeil I2003 Ausgegeben zu Berlin am 18.März 03 Nr. 13Bekanntmachung derVerordnung über artgerechte Haltung von Männern(Männerhalteverordnung – MhaltV)Vom 18.März 2003 Aufgrund des § 32 a Absatz 4 des Artenschutzgesetzes (BGBI. Nr. 684/1973) in der Fassung der Änderung vom 21.03.1988 (BGBl. Nr. 430/1988) wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:Artikel 1Allgemeine BestimmungenSich einen Mann zu halten ist bei weitem nicht mehr so problematisch wie zu Großmutters Zeiten, und es erhebt sich die Frage, ob sich der Griff zum Mann überhaupt noch lohnt.Gottlob gibt es auch noch einige gute Eigenschaften des Mannes, die jedoch sehr selten zu finden sind. Zwei davon sollte der Auserwählte aber laut BGBI. I Nr. 485/1973 unbedingt aufweisen.§ 1(1) Der Mann sollte nützlich sein (d.h. handwerkliche Fertigkeiten besitzen, fleißig im Haushalt, eine Wucht im Bett.)(2) Der Mann sollte vorzeigbar sein (d. h. sein Aussehen sollte kein Mitleid erregen.)(3) Abs. 1 und 2 können vernachlässigt werden, wenn die Voraussetzung nach § 2 gegeben ist.§ 2Der Mann ist reich.Artikel 2Richtlinien zur Haltung§ 3(1) Anschaffung:Nehmen Sie sich Zeit bei der Auswahl Ihres Männchens und überzeugen Sie sich von seinen Fähigkeiten. Tragen Sie dazu bei, dass die Zahl der Männer, die später ausgesetzt werden, nicht steigt.(2) Ernährung:Wie das Tier ist auch der Mann ein Allesfresser. Man sollte ihm neben Dosenfutter auch ab und zu frisches Gemüse vergönnen. Vorsicht jedoch bei Überfütterung. Wenn er zu fett ist, wird er unbeweglich und kann nicht mehr so schnell arbeiten.(3) Unterbringung:Man sollte den Mann nicht den ganzen Tag einsperren, da er sonst depressiv wird, das Essen verweigert und bald eingeht. Wer keinen Garten hat (Gartenarbeit) sollte ihn möglichst einmal am Tag ins Freie führen, wo er etwas Auslauf hat.(4) Pflege:Sorgen Sie dafür, dass er sich mindestens einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen, sollten die Fingernägel regelmäßig geschnitten werden.(5) Ausbildung:Zu empfehlen ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten Mannes. Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden Ausbildungskursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten Befehle wie „bei Fuß!“, „Platz!“, „Kusch!“ und „Hol's!“. erleichtert die Haltung des Mannes erheblich und ist – selbst entgegen bestehender Thesen – von Männern erlernbar.(6) Fortpflanzung:Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch dementsprechend. In speziellen Fällen empfiehlt sich ein chirurgischer Eingriff, denn ein ständig brunftiger Mann ist nur bedingt arbeitsfähig.Artikel 3InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 18. März 03Die Bundesministerin für Artenschutz
