Hauptmenü

Buchtipps
Die ledige Mutter und ihre Familie. Ganzheitliche Betrachtung einer besonderen Familienform.


Details...



Alleinerziehend.de Forum 30. August 2008, 15:54:27 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
 
 
Übersicht Hilfe Suche
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Artenschutzgesetz,der Mann...ein seltenes Wesen  (Gelesen 381 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
EX-User
Gast
« am: 24. April 2003, 15:58:15 »

Hi, Ihr Lieben,bekam ich gerade von einem Kollegen!! Für Inhalt und Richtigkeit übernehme ich keine Haftung BundesgesetzblattTeil I2003                Ausgegeben zu Berlin am 18.März 03                  Nr. 13Bekanntmachung derVerordnung über artgerechte Haltung von Männern(Männerhalteverordnung – MhaltV)Vom  18.März 2003 Aufgrund des § 32 a Absatz 4 des Artenschutzgesetzes (BGBI. Nr. 684/1973) in der Fassung der Änderung vom 21.03.1988 (BGBl. Nr. 430/1988) wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:Artikel 1Allgemeine BestimmungenSich einen Mann zu halten ist bei weitem nicht mehr so problematisch wie zu Großmutters Zeiten, und es erhebt sich die Frage, ob sich der Griff zum Mann überhaupt noch lohnt.Gottlob gibt es auch noch einige gute Eigenschaften des Mannes, die jedoch sehr selten zu finden sind. Zwei davon sollte der Auserwählte aber laut BGBI. I Nr. 485/1973 unbedingt aufweisen.§ 1(1)  Der Mann sollte nützlich sein (d.h. handwerkliche Fertigkeiten besitzen, fleißig im Haushalt, eine Wucht im Bett.)(2)  Der Mann sollte vorzeigbar sein (d. h. sein Aussehen sollte kein Mitleid erregen.)(3)  Abs. 1 und 2 können vernachlässigt werden, wenn die Voraussetzung nach § 2 gegeben ist.§ 2Der Mann ist reich.Artikel 2Richtlinien zur Haltung§ 3(1)  Anschaffung:Nehmen Sie sich Zeit bei der Auswahl Ihres Männchens und überzeugen Sie sich von seinen Fähigkeiten. Tragen Sie dazu bei, dass die Zahl der Männer, die später ausgesetzt werden, nicht steigt.(2)  Ernährung:Wie das Tier ist auch der Mann ein Allesfresser. Man sollte ihm neben Dosenfutter auch ab und zu frisches Gemüse vergönnen. Vorsicht jedoch bei Überfütterung. Wenn er zu fett ist, wird er unbeweglich und kann nicht mehr so schnell arbeiten.(3)  Unterbringung:Man sollte den Mann nicht den ganzen Tag einsperren, da er sonst depressiv wird, das Essen verweigert und bald eingeht. Wer keinen Garten hat (Gartenarbeit) sollte ihn möglichst einmal am Tag ins Freie führen, wo er etwas Auslauf hat.(4)  Pflege:Sorgen Sie dafür, dass er sich mindestens einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen, sollten die Fingernägel regelmäßig geschnitten werden.(5)  Ausbildung:Zu empfehlen ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten Mannes. Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden Ausbildungskursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten Befehle wie „bei Fuß!“, „Platz!“, „Kusch!“ und „Hol's!“. erleichtert die Haltung des Mannes erheblich und ist – selbst entgegen bestehender Thesen – von Männern erlernbar.(6)  Fortpflanzung:Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch dementsprechend. In speziellen Fällen empfiehlt sich ein chirurgischer Eingriff, denn ein ständig brunftiger Mann ist nur bedingt arbeitsfähig.Artikel 3InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 18. März 03Die Bundesministerin für Artenschutz Smiley  Smiley
Gespeichert
Alleinerziehend.de Forum
« am: 24. April 2003, 15:58:15 »

 Gespeichert
EX-User
Gast
« Antworten #1 am: 24. April 2003, 16:16:13 »

Smiley  cool  :holy:  ignore
Gespeichert
EX-User
Gast
« Antworten #2 am: 24. April 2003, 16:23:17 »

:rolleyes:  :holy:  :sun:  cool
Gespeichert
EX-User
Gast
« Antworten #3 am: 24. April 2003, 20:50:40 »

War mir fast klar, homi muss noch einen drauf setzten  LächelndAber auch gut!Lieben Gruß an dichgrisu
Gespeichert
EX-User
Gast
« Antworten #4 am: 27. April 2003, 13:07:06 »

Irgendwie habe ich das Gefühl, das diese Bundesgesetzblätter nicht ganz echt sind. Ohne jetzt über den Inhalt streiten zu wollen Smiley habe ich mal gelernt, das nur das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) in Artikel unterteilt ist. Alle anderen Gesetze und Verordnungen bestehen auf Paragraphen.Oder ist nur bei der Übertragung hierher ein Fehler passiert?
Gespeichert
EX-User
Gast
« Antworten #5 am: 27. April 2003, 14:43:26 »

Lächelnd supi Frank  Lächelnd ,gut aufgepasst. Stimmt, Artikel gibt es nur im Grundgesetz. Das war doch das.... alle Menschen sind gleich, nur einige sind gleicher  SmileyGrüßeGrisu
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.4 | SMF © 2006, Simple Machines LLC
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © 2003 - 2008 by Alleinerziehend.info