Hallo,
ich bin nicht direkt verwitwet, mein fünfjähriger Sohn ist jedoch Halbwaise. Wir waren von Anfang an allein. Der Vater hat vor seinem Tode die Vaterschaft abgestritten und es kam zum Vaterschaftstest, der die Vaterschaft natürlich bestätigte. Vor ca. 2,5 Jahren begann ich mit dem Beantragen von Halbwaisenrente. Da sich das Ganze nun schon soo lange hinzieht und das mit dem Finanziellen natürlich immer enger und enger wird (bin im Moment Studentin und mein Einkommen reicht gerade mal für die Miete und Nebenkosten), wollte ich den Vater nachträglich auf der Geburtsurkunde meines Sohnes eintragen lassen. Wie dem auch sei: "Der Vater muss da mit unterschreiben, wenn er eingetragen werden soll". Ist technisch nicht möglich.
Dann sendete ich eine Kopie des Urteils über die Vaterschaftsfeststellung an das Standesamt. Kommentar zurück: "Das ist nicht rechtskräftig, fordern Sie vom Gericht bitte das rechtskräftige an, so kann der Vater nicht eingetragen werden." Gesagt, getan - Schreiben an das Gericht mit der Bitte um Aushändigung des "rechtskräftigen Urteils". Brief zurück: "Das Urteil ist nicht in Kraft getreten, da der Antragsgegner vor Eintreten der Rechtskraft verstorben ist." Und nun? Rein theoretisch hieße das nun, mein Sohn hat(te) keinen Vater!! Hat hier jemand auch schon mal diese Erfahrung gemacht? Was kann ich jetzt tun? Weil der Vater vor diesem bestimmten Datum verstarb, ist er doch trotzdem der Vater und muss auf der Geburtsurkunde (u. a. wegen besagten Problemen in der Antragsstellung von Halbwaisenrente) doch eingetragen werden können?

! Hilfe!
DANKE, liebe Grüße