@freiheit,
der Arbeitgeber muss nicht, er darf

! Das muss allerdings meinen Infos nach klar ausgewiesen sein. xyz-Netto-Verdienst + Kinderbetreungblablabla. Die Zahlung der Kinderbetreuung unterliegt nicht der Lohnsteuer und den Sozialabgaben, also ein Vorteil für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer.
Oftmals wird das aber im Nachhinein nicht gerne gemacht. Sprich wenn Nettolohn/-gehalt jahrelang in einer bestimmten Höhe gezahlt wurde und dieser dann plötzlich um genau diesen Betreuungsbetrag reduziert wird. Sieht beim Finanzamt etc. wohl etwas blöd aus. Eigentlich sollte der Arbeitsvertrag so aussehen, dass der Arbeitgeber einen bestimmten Nettolohn zahlt und ZUSÄTZLICH (weil er so nett ist), die Kinderbetreuungskosten übernimmt

. So war das ganze eigentlich gedacht

. Und um den Arbeitgeber zu belohnen wurde diese Leistung von den Nebenkosten befreit.
LG