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Alleinerziehend.de Forum 05. September 2008, 11:03:02 *
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Autor Thema: Alleinerziehend keinen Kindesunterhalt und kein UVG mehr  (Gelesen 1831 mal)
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Nachtelf
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« am: 20. November 2007, 12:24:02 »

Mal eine allgemeine Frage an die Alleinerziehenden hier auf dem Board.

Seit Sommer 2007 bekomme ich keinen Unterhalt / Leistungen mehr über das UVG (Unterhaltsvorschussgesetz).
Die Mutter hat noch nie Unterhalt bezahlt, bekommt nun Hartz4 und ist in die Privatinsolvenz gegangen. Dies bedeutet das ich nun Alleinverdiener ohne weitere Unterstützung bin.
Sind jemandem noch weiter Zuschüsse bekannt bei denen nicht das gesamte Gehalt zu Berechnungen  eingerechnet wird?

Ich verdiene nicht schlecht, da ich jedoch alles alleine bestreiten muss bleibt davon faktisch nichts über.
Mir ist bekannt das ich auf einem hohen Niveau jammere, aber alles was ich mehr in meine Kinder investieren kann kommt meinen Kindern direkt zugute, daher suche ich weiter Förderungsmöglichkeiten.

Ich möchte hier keine Grundsatzdisskussionen über die Höhe die einer " Bedarfsgemeinschaft " zusteht entfachen, sondern einfach nur Möglichkeiten aufzeigen lassen, wenn es sie denn gibt.
Unsere Kinder werden diesen Staat später zu tragen haben, und je mehr wir unsere Kinder fördern (dazu gehört nun mal auch geldlich die Möglichkeit) desto mehr werden sie später zur Gesellschaft beitragen können.

Für Tips, Links (nach Genemigung der Forenleitung) und Infos dankbar

Nachtelf
« Letzte Änderung: 21. November 2007, 08:07:45 von Nachtelf » Gespeichert

Wenn Du überzeugt bist, etwas nicht erreichen zu können, dann ist es unerreichbar für Dich.
Glaube daran, dass alles möglich ist, solange Du nicht das Gegenteil erfahren hast.
Und wenn doch, wer hindert dich es trotzdem zu versuchen?.
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« am: 20. November 2007, 12:24:02 »

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cmag16
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« Antworten #1 am: 20. November 2007, 13:45:03 »

Hallo Nachtelf,

das einzige was mir noch einfällt, wäre, dass die Kinder dann hoffentlich auch zur Gänze auf  deiner Lohnsteuerkarte eingetragen sind. (Auch wenn das nur wenig/gar nichts bringt). Daneben gibt es, (NRW) wohl seit neuestem auch  die Möglichkeit für nicht Hartz-IV-Empfänger im Falle einer Bedürftigkeit (Lohnausweis) sich Klassenfahrten vom Arbeitsamt (ARGE) bezuschussen zu lassen.

Ansonsten hilft mal wieder nur: Zähne zusammenbeißen und durch.
Auch ich muss in letzter Zeit meinen Kindern öfter sagen: Das geht jetzt nicht, dafür reicht das Geld leider nicht (mehr). Das hat allerdings auch den positiven Effekt dass selbst die Kinder jetzt verantwortungsvoller mit ihren Sachen umgehen (finde es nicht ganz so gut wenn meine Kinder meinen sie kämen auch mit den alten, nicht mehr passenden Schuhen zurecht). Ich versuche halt auch mal  die positiven Seiten zu sehen.

Mit freundlichen Grüßen

cmag16
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Nachtelf
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« Antworten #2 am: 20. November 2007, 15:07:35 »

@cmag16
Nur manchmal komisch wenn gefragt wird "Papa wir sind doch arm...oder?" *grummel*
Ansonsten Lohnsteuerkarte ist schon immer auf 3 volle Kids  Grinsend

Nächste Idee?
Wie sieht es mit Geltendmachung von Lohnsteuer Sachen aus? Hier jemand Ideen? Der Lohnsteuerausgleich ist ja auch immer ein interessantes Thema *g*
Vor allem wenn ich laut Lohnsteuertabelle als Alleinerziehender, obwohl ich alleine Sorgen muss, nur 30€ mehr habe wie Steuerklasse 1.

Wer weiss was?

Nachtelf
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freiheit42
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« Antworten #3 am: 20. November 2007, 21:25:20 »

hallo nachtelf,
wieso hast du denn laut lohnsteuer als alleinerziehender nur 30€ mehr als auf klasse 1??

hab mich mal auf meiner arbeit in der personalabteilung schlau gemacht - und ich wäre schön blöd wenn ich sooo schnell wieder mit jemanden zusammenziehen würde-denn ich würd auf
klasse 1 250€ weniger verdienen als auf klasse 2!!

und ich hab nur 0,5 kind auf der steuerklasse und arbeite ganztags.

gruß
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« Antworten #4 am: 20. November 2007, 23:23:39 »

also mit lohnsteuer ect kenn ich mich überhaupt nciht aus...
aber, nur weißt du das sicher schon.....in jeder stadt (glaub ich, zumindest is das bei uns so in der gegend...) gibt es einen "musterstadt-Ausweis". den bekommt man natürlich auch nur wenn man wenig genug verdient, aber ich glaube hier bei uns gibts den auch schon für mutter-vater-familien in denen beide arbeitenund die zwei kinder haben, also allein mit drei kidz muss das ja erst recht gehen.
mit diesem ausweis haben wir z.b. freien eintritt in den zoo, die kidz kommen umsonst ins schwimmbad, ich ermäßigt, musikschulen geben einem hier hohe ermäßigungen, die volkshochschule gibt glaub 25% nach ect.
für schulveranstaltungen gibts bei uns im kreis den "freundeskreis" da spenden "reiche" eltern in einen pott und aus dem wird ärmeren kindern die teilnahme an z.b. klassenfahrten ermöglicht.....
und ansonsten, wie wäre es z.b. mit badewasser zum blumengießen verwenden, oder standby IMMER ausschalten, nur in den räumen licht an haben in denen man sich auch wirklich gerade aufhält ect......
viel glück noch...
greetz fitna
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Maja
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« Antworten #5 am: 21. November 2007, 08:00:19 »

@Nachtelf,

ich hab da noch was im Kopf, dass der Arbeitgeber die Kinderbetreuungskosten steuerfrei auszahlen darf. Geschieht das bei dir bereits? Bin mir aber nicht mehr sicher, welche Art der Kinderbetreuung das betrifft usw... Werde das nochmal abfragen. Hast du überhaupt noch Kosten dieser Art?

LG
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Nachtelf
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« Antworten #6 am: 21. November 2007, 08:03:40 »

@freiheit42
Geh mal auf einen "Brutto-Netto-Rechner" es gibt genug freie Berechnungsprogramme im Internet.
Dort kannst du deinen Verdienst eingeben und die Anzahl deiner Kinder, da diese aber nur noch bei der Kirchensteuer und bei dem Solidaritätszuschlag gerechnet werden ist das irrelevant.
Bei einem Bruttolohn von  2000  / 2500 / 3000
mit Steuerklasse 1           1313 / 1558 / 1791
mit Steuerklasse 2           1344 / 1593 / 1829
Erkenne nicht wirklich einen steuerliche Vorteil bei der Verteilung der Lasten *schmunzel*

Will mich nicht beklagen, aber sehe die "gesellschaftliche Aufgabe" hier nicht ganz gleichmäßig getragen... oder eher "zu gleichmäßig".

Muss mich revidieren... will mich doch beklagen *ggg*

@Maja
Betreuungskosten über den Arbeitgeber waren da nur für den Kindergarten möglich, es sei denn in den letzetn Jahren hat sich was geändert. Werde das mal nach googeln.

Nachtelf
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Maja
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« Antworten #7 am: 21. November 2007, 08:06:28 »

@ Nachtelf,

gut möglich, dass das nur für Kindergartenbeiträge gilt. Bin doch selbst nicht auf dem Laufenden, weil in Elternzeit Zwinkernd. Bald sind wir schlauer Zwinkernd!

LG
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Kilashandra
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« Antworten #8 am: 21. November 2007, 09:15:55 »

Hallo Nachtelf,

Die Möglichkeit die sämtliche Betreuungskosten vor Abzug Steuer und Sozialversicherungsbeträge vom AG Netto vom Brutto auszahlen zu lassen besteht. Genauso wie du dir deine Altersvorsorge (Riester Rente ect.) Brutto vor Netto vom AG auszahlen lassen kannst. Was ggf. schonmal eine Menge einspart.  Du kannst dir natürlich auch für die Betreuungskosten vorab auf der Steuerkarte einen Freibetrag einrichten lassen (Finanzamt), was jedoch natürlich die Rückzahlung bei der Einkommenssteuererklärung reduziert.

Hast du dir schon mal den Kinderzuschlag durchrechnen lassen, ob der für dich evtl. noch in Frage kommt?

lg

Anja
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« Antworten #9 am: 21. November 2007, 18:51:05 »

@ nachtelf,

du hattest recht mit deiner berechnung, hatte das anders in erinnerung weil ich vorher klasse 3 hatte und mir 250€fehlten beim wechsel in 2!!

 Unentschlossen

muß der arbeitgeber betreuungskosten zahlen?? wie läuft das ? was ergibt sich dadurch für vor-und nachteile?? hab davon noch nie gehört...

gern auch per pm!!

lg
freiheit42
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