Nur mit Genehmigung des Chefs

. Aber da seh ich keine allzu grossen Probleme, denn seine Begründung heute für wowin war die, dass die Sache seinerzeit ja schliesslich öffentlich im Gemeinderat gewesen wäre. Allerdings hab ich derzeit kein Exemplar mehr ohne handschriftliche Notizen vorliegen und die Mühlen einer Behördenverwaltung mahlen langsam *ächz*. Ich geb Dir Bescheid!
LG Maja