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Alleinerziehend.de Forum 03. Dezember 2008, 00:28:59 *
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Autor Thema: Sicherheitsbedenken im KiGa  (Gelesen 760 mal)
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EX-User
Gast
« am: 19. Mai 2007, 22:21:03 »

Hallo zusammen,

letzte Woche war bei uns im KiGa ein Aufruf zum Abbau der alten Schaukel im KiGa. Es sollten sich etwa 4 bis 5 Eltern freiwillig melden, um das Holzgestell abzubauen. Da ich derzeit eh nichts großartiges zu tun habe (außer emsig Bewerbungen zu schreiben und Absagen zu ernten), habe ich mich mit zwei anderen in die Liste der Freiwilligen eingetragen.

Jedenfalls regte sich der Verantwortliche für das Projekt "Schaukel-Abbau" darüber auf, dass die Schaukel als Sicherheitsrisiko eingestuft wurde. Beim Abbauen und Ausbuddeln wurde uns ELTERN aber recht schnell klar, dass dies sehr wohl einen Grund hatte. Die Schaukel war seit Oktober letzten Jahres gesperrt. Die Balken waren teilweise sehr morsch. Auch eine Klettereinrichtung in Form eines Schiffes war seit einigen Wochen gesperrt. Hatte mir das Ding mal aus der Nähe angeschaut und mich traf der Schlag. Bretter waren teilweise nicht mehr vorhanden, tragende Holzbalken angefault, ganz zu schweigen von einigen Stellen, die einem Kind recht schnell böse Verletzungen zufügen können. Ein weiterer Kletterturm mit Rutsche birgt meines Erachtens auch einige Gefahren. Mit der "Hausmeisterin" (sie ist als 1 Euro-Jobberin dort angestellt) habe ich mir die Sachen mal genauer betrachtet (kenne sie vom Alleinerziehenden-Treff). Sie ist der gleichen Meinung wie ich.

Da sie aber ihren Job nicht riskieren möchte, habe ich mir den Herrn Verantwortlichen (er ist lediglich ein Vereinsmitglied des KiGa´s, der als Verein eingerichtet ist, und ist meines Erachtens ein Wichtigtuer) "vorgeknöpft". Ich habe ihn gefragt, ob es nicht sinnvoller ist, die gesamten Gerätschaften auszutauschen, als irgendwelche Flickschusterei zu betreiben, der unsere Kinder weiter gefährdet. Als Provisiorium wollte er die angefaulten Stützbalken mit eisernen Stützen verstärken oder über die kaputten und morschen Bretter neue Bretter befestigen. Ich sagte ihm nur, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis der Rest auch fault und vielleicht zusammen bricht. Er sah dies nicht ein, und regte sich auch weiter darüber auf, warum man die Kinder z.B. nicht die Schaukel weiter nutzen ließ. Ich sagte ihm darauf, dass ich froh bin, dass wenigstens die Schaukel nicht mehr da ist, da ich nicht um das Leben meiner Tochter bangen möchte.

Ich ließ dann auch verlauten, dass man doch bei den ortsansässigen Firmen mal um Spenden anfragen könnte, was doch auch gleichzeitig eine gute Werbung für eben diese Firmen ist. Er will nämlich in Eigenregie eine neue Schaukel bauen... .
Tja, nur muss das meines Wissens vom TÜV abgenommen werden, und dann baut man das Ding wieder auseinander, weil es eben NICHT abgenommen werden kann. Ergo hätte man eh kein Geld gespart, sondern noch zusätzliche Ausgaben. Ich finde, dass solche Spielgeräte sowieso von entsprechenden Firmen aufgebaut werden sollten, oder sehe ich das zu eng ?

Werde mich jedenfalls mal mit der Elternsprecherin kurzschließen und SIE fragen, was sie davon hält und ob nicht die Möglichkeit besteht, dass man Firmen für Spenden involvieren sollte. Da ich derzeit eh Zeit habe, würde ich sogar die Firmen aufsuchen und um Spenden bitten... .

Immerhin ist im Nachbarort vor einigen Jahren ein kleiner Junge an seinem 4. Geburtstag von einem Piratenmast auf einem Spielplatz erschlagen worden, weil der Mast unten durchgefault war.

Oder wie würdet Ihr handeln ?

Kerstin
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Alleinerziehend.de Forum
« am: 19. Mai 2007, 22:21:03 »

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lulu0708
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« Antworten #1 am: 19. Mai 2007, 23:22:04 »

Hy Kerstin,
nein Spielgeräte werden nicht vom TÜV abgenommen. Wen das allerdings interessieren sollte, ist die Versicherung, die im Falle eines Schadens dann die Schadenersatzleistung für den KiGa wird zahlen müssen. Wenn die Eltern eures KiGas also Sicherheitsbedenken haben, können sie sich doch mal mit der Versicherung in Verbindung setzen. Wenn denen gegenüber eure Bedenken formuliert werden, schicken die möglicherweise jemanden rum, der sich damit auskennt. Jedenfalls kenne ich das aus dem Bereich eines kommunalen KiGas. Ob das bei einem KiGa in Vereinsträgerschaft auch so ist kann ich nur vermuten. Es sollte aber auch dort solche Versicherungen geben. (Haftpflich, Unfallschäden u. dgl.)
Fest steht aber, dass keine Versicherung gerne Kosten zu tragen hat. Wenn dieser "Verantwortliche" also nicht willig ist, sollet ihr vielleicht das Pferd von hinten aufzäumen.  Grinsend Grinsend Grinsend
Wenn so offensichtliche Mängel da sind, solltet ihr auf jeden fall handeln, finde ich! Niemand sollte solange warten wollen, bis erst was passiert ist!

Lg Lulu
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aaron
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« Antworten #2 am: 20. Mai 2007, 00:04:53 »

Hallo Zusammen
Also soweit ich weis darf aus Versicherungsgründen auf einem KiGa Platz nur sachen mit TÜV siegel aufgestellt werden und muss nach dem Aufbau von einem Gutachter betrachtet werden . Kenne das aus unserem Ort habe ja eine Baufirma haben letztes Jahr einen Spielplatz mit aufgebaut da kamm auch einer hoffe konnte weiterhelfen

MfG
Aaron (Steffen)
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Maja
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« Antworten #3 am: 20. Mai 2007, 00:40:11 »

@Lulu,

also das würde mich jetzt interessieren, wie Du zu der Aussage kommst. Bei unserem städtischen Kindergarten war es ganz klar, dass nur Spielgeräte in Betrieb genommen werden dürfen, die vom TÜV abgenommen sind. Mein Grosser ist nicht mehr im Kiga, aber ich erinnere mich noch gut an ein Gerät, dass Eltern in Eigenleistung bauen wollten und wo der Träger dann eingeschritten ist, damit alles Hand und Fuss hat.

LG Maja

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aaron
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« Antworten #4 am: 20. Mai 2007, 00:46:00 »

War am Spielplatz nicht im KIGa das prob war die Versicherung die sonst nicht gehaftet hätte
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Maja
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« Antworten #5 am: 20. Mai 2007, 00:49:20 »

Ja das eine bedingt wohl in meinem Fall das andere. Versicherung hält nur zur Stange, wenn die Geräte vom TÜV abgenommen sind Zwinkernd.

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Kilashandra
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« Antworten #6 am: 20. Mai 2007, 14:00:21 »

Hallo @ all,

gut das du dich für den Kiga einsetzt Kerstin. Die Geräte gehören auf jeden Fall alle demontiert!!! Es gibt für Kindergarten und Spielplatzeinrichtungen Kataloge, die müßte auch euer Kiga vorliegen haben. Auf gar keinen Fall darf da einer wild drauflosbauen.

Wir hatten vor mehreren Monaten einen Sachverständigen für Kinderspielplätze bei uns in der Kita. Der hat mit uns zusammen unser Außengelände begutachtet, wertvolle Anregungen gegeben und jede Menge nützliche Tipps gehabt. Wenn du magst, kann ich dir gern mal den Namen und die Anschrift geben Kerstin.

Bei uns haben die Kids jetzt einen Wasserspielplatz, Rutsche und Schaukel wurden vernünftig ausgekoffert und da unser Gelände sehr lehm- und schotterhaltig ist, haben wir aus Weidenzweigen Gänge, Zelte und Mauern gepflanzt, die das Gelände entwässern und gleichzeitig für die Kids super zum spielen sind.


lg

Anja 

P.S.  Du kannst dich da auch beim Jugendamt erkundigen, die haben bestimmt auch gute Anregungen
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« Antworten #7 am: 25. Mai 2007, 18:32:42 »

@Lulu,

also das würde mich jetzt interessieren, wie Du zu der Aussage kommst. Bei unserem städtischen Kindergarten war es ganz klar, dass nur Spielgeräte in Betrieb genommen werden dürfen, die vom TÜV abgenommen sind. Mein Grosser ist nicht mehr im Kiga, aber ich erinnere mich noch gut an ein Gerät, dass Eltern in Eigenleistung bauen wollten und wo der Träger dann eingeschritten ist, damit alles Hand und Fuss hat.

LG Maja

Hy Maja,
wollte die Antwort nicht schuldig bleiben, hab nur mit Scharlach flachgelegen (und 2 weitere Kandidaten unseres Patchworkunternehmens auch noch...  Traurig) und war heute erst wieder im Dienst.
Also ich bin dann heute gleich mal zu meinem Kollegen (Bauamtsleiter) rauf und hab da nochmal nachgefragt. Also meine Info war zugegebenermassen etwas älter. Vor einigen Jahren habe ich nämlich auch die Versicherungsangelegenheiten für unsere Gemeinde
bearbeitet. Wir haben immer viel bzw. eng mit der Versicherung zusammengearbeitet, aber TÜV-Abnahmen wurden da noch nicht durchgeführt. Mein Kollege hat mir erzählt, dass es das (bei uns jedenfalls - sind eine kleine Gemeinde mit 6300 EW) erst seit rd. 5 oder 6 Jahren gibt, mit den TÜV-Abnahmen.
Insofern muss ich also meine Aussage korrigieren. Alle Spielgeräte, die von der Gemeinde auf den eigenen Spielplätzen (einschl. die in den Kitas) aufgstellt werden, werden danach auch vom TÜV abgenommen! Zwei Mitarbeiter vom Betriebshof wurden speziell geschult, um die gesetzlich vorgeschriebenen "Sichtprüfungen" alle 2 Wochen durchführen zu können. Diese werden dokumentiert und  gesammelt, so das die Gemeinde als Träger der Spielplätze ihre Kontrollpflicht nachweisen kann.

So, nun hab' ich mich berichtigt!  Smiley

LG Lulu
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« Antworten #8 am: 25. Mai 2007, 23:33:17 »

Ah dann paßts ja. Unser Vorfall liegt auch keinesfalls länger als 5 oder gar 6 Jahre zurück. Dafür sind wir ja da, um Infos auszutauschen. Ich tapps oft auch noch in älteren Gefilden rum.... Zwinkernd.

Danke!

LG Maja
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« Antworten #9 am: 26. Mai 2007, 13:09:12 »

Ich tapps oft auch noch in älteren Gefilden rum.... Zwinkernd.

@ Maja

jepp jepp..... das kommt weil die Zeit so rennt  image009 immer hab ich das Gefühl "es war doch erst gestern"  Grinsend

LG Lulu
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