Wir haben uns dann auf jedem Fall dazu entschlossen die Mahnungen zu ignorieren und haben dann wenige Tage später im Radio mit Freuden von folgendem aktuellen Urteil gehört: diese Art von Rechnung bei der nur in den (verdeckten) AGB´s der Preis erwähnt wird sind nicht rechtmäßig und etwaig folgende Mahnungen kann man getrost entsorgen.
Ich habe mittlerweile das entsprechende Urteil dazu gefunden:
AG München, Az. 161 C 23695/06Dort heißt es: Wenn die Zahlungspflicht nur im Kleingedruckten und in den AGB´s aufgeführt ist, ist dieses eine so genannte versteckte Preisklausel - und die ist unwirksam.
liebe Grüße, Nicole