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Alleinerziehend.de Forum
28. August 2008, 05:25:26
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Urteil vom Bundesverfassungsgericht
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Autor
Thema: Urteil vom Bundesverfassungsgericht (Gelesen 1136 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
Hanna
Sr. Member
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Beiträge: 383
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Antworten #40 am:
14. Februar 2007, 23:51:36 »
Mir liegt dazu vor:
"URKUNDE ÜBER DIE ZUSTIMMUNG DER MUTTER ZUR VATERSCHAFTSANERKENNUNG"
Als Mutter und gesetzliche Vertreterin stimmt die Mutter damit der Vaterschaftsanerkennung zu. Und beantragt desweiteren die Beischreibung im Geburtenbuch des Kindes. So ist es zumindest in Hamburg.
Privattests
Ungeachtet des Urteils können nach wie vor die verdächtigenden Männer heimlich einen (inzwischen recht kostengünstigen) Test machen, der zumindest ihnen schon mal Gewissheit verschafft. Können eigentlich Frauen, die nicht so genau wissen, wer denn jetzt der leibliche Vater ist, auch einen heimlichen Test machen? Ja, oder? Dazu brauchen sie doch dann lediglich ein bisschen Körperstoff (Spucke?) der fraglichen Männer. Also, wenn euch mal eine Schwangere plötzlich mit nem Wattestäbchen im Mund herumfuhrwerkt ... oder noch besser - wenn ihr eifersüchtiger Lover das tut ...
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Alleinerziehend.de Forum
Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
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Antworten #40 am:
14. Februar 2007, 23:51:36 »
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Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
Maja
Krawallschnecke
Administrator
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Beiträge: 1248
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Antworten #41 am:
15. Februar 2007, 00:00:35 »
@Hanna,
so ist es nicht nur in Hamburg, sondern auch im Rest von Deutschland. Aber wo liegt jetzt die revolutionäre Erkenntnis
? Was in ner Vaterschaftsanerkennungsurkunde steht, wissen hier viele und die anderen können es sich wohl sinngemäss denken
.
LG
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Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
Nachtelf
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Antworten #42 am:
15. Februar 2007, 08:16:11 »
Wie jetzt???
Hanna kann behaupten ich wäre der Vater und ich muss erst mal zahlen und ich darf das nicht? Und das alles ohne sie ge.. ähh.. Beischlaf mit ihr praktiziert zu haben???
Umgekehrt... wenn ich Vater sein WILL von dem Kind (angenommen ich hätte sie... ihr wisst schon) und sie einfach ihren Nachbarn einträgt, dann darf ich nicht Vater sein?
Hab leider nicht so viel Zeit zum Googeln immo, aber eine der reizenden Damen wird doch wohl was zu dem Thema finden *lieb guck*
Gruß
nachtelf
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Wenn Du überzeugt bist, etwas nicht erreichen zu können, dann ist es unerreichbar für Dich.
Glaube daran, dass alles möglich ist, solange Du nicht das Gegenteil erfahren hast.
Und wenn doch, wer hindert dich es trotzdem zu versuchen?.
____________________http://zuckerkuchen.info__________________
Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
eric
VIP
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Antworten #43 am:
15. Februar 2007, 09:00:20 »
@nachtelf:
ich denke hannas post bezieht sich eher auf den, von mir beschriebenen fall des "anerkennens beliebiger unbekannter kinder". - ich denke, sie wollte damit zum ausdruck bringen, dass es eben NICHT reicht, wenn ein mann einfach ne (beliebige) vaterschaft anerkennt, sondern dass in so einem fall zusätzlich (danach) das acknolage der frau notwendig ist. (@hanna: hab ich richtig in den worten der autorin gelesen??)
ERGO@n811: d.h. du brauchst KEINE angst zu haben, plötzlich eine vaterschaft per formulareintrag von "irgendwem" eingetragen zu bekommen, obwohl du mit ihr/ihm(?? *fg*) garnicht und nie kopuliert hast... ;-) - es sei denn, du bist ihr ehemann. dann gibts "no way out". - pech gehabt!!
ansonsten und @maja:
wie schon gesagt: vielleicht bin ich nem fake aufgesessen. ich frag aber nochmal nach und sag dann bescheid.
viele-bald-ist-frühling-grüsse
eric
«
Letzte Änderung: 15. Februar 2007, 09:04:31 von eric
»
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pauschale aussagen sind IMMER falsch.
Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
lulu0708
Full Member
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Beiträge: 191
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Antworten #44 am:
18. Februar 2007, 12:54:37 »
@ all
*noch mal ne kurze Info hinterherschieb*
Das komplette Urteil ist auf der Homepage des Bundesverfassungsgericht unter "Entscheidungen" nachzulesen.
Für alle, die es interessiert.... ist heftig lang, macht aber auch einiges klarer...
LG Lulu
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