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Alleinerziehend.de Forum
23. November 2008, 13:38:10
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Urteil vom Bundesverfassungsgericht
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Autor
Thema: Urteil vom Bundesverfassungsgericht (Gelesen 1712 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
Celtic
Gast
«
Antworten #30 am:
14. Februar 2007, 16:53:45 »
Zitat von: vero am 14. Februar 2007, 16:41:43
nein, auch das ist nicht meine these.
meine these ist, dass man sich vor dem vögeln gedanken darüber machen sollte, was das für konsequenzen haben kann. hier scheinen die meisten allerdings davon auszugehen, dass sex sowas wie ein billiger zeitvertreib ist, statt kino oder monopoly.
ich vertrete die seltene und anscheinend unbeliebte ansicht, dass sex etwas persönliches zwischen zwei menschen sein sollte, die nicht austauschbar sind. eine spirituelle erweiterung einer beziehung, wenn man es so nennen kann.
von der konsumhaltung, das man einfach nur vögelt, weils spass macht, halte ich nichts und daher kann ich auch niemanden für die probleme, die damit einhergehen bemittleiden (ungewollte schwangerschaft, unbekannte vaterschaft, geschlechtskrankheiten, seelenfrust usw.).
lg
All dies unterstütze ich auch Vero, Sex ist was persönliches und jeder sollte sich der Verantwortung bewusst sein und diese mit allen Kosequenzen durchziehen wenn etwas passiert. Ich weiss das viele Männer dies gerade nicht tun und verurteile dies aufs schärfste.
Das gibt trotzdem keiner Frau den Freischein jemanden ein Kind unterzujubeln ! Denn diese Frau stellt sich dann genausowenig der Verantwortung die sie gegenüber dem Kind hat. Nämlich dem Kind gegenüber den richtigen Vater zu bennenn !
LG
Celtic
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Alleinerziehend.de Forum
Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
«
Antworten #30 am:
14. Februar 2007, 16:53:45 »
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Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
eric
VIP
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Antworten #31 am:
14. Februar 2007, 16:55:04 »
@vero1:
du schreibst, man müsse sich vor dem sex gedanken machen.... - das ist vollkommen off-topic! denn hier gehts um eben genau das gegenteil: NICHT SEX haben, aber dennoch gedanken über vaterschaft machen müssen. - und das ist das prob. nicht anders herum!!
zwar ist es schön, deine auffassung von zwischenmenschlichem miteinander zu hören. und tatsächlich, würde jeder diese auffassung teilen, gäbe es diesen thread nicht. aber mal ehrlich: du beschimpfst männer, die gewissenlosen sex haben. - HIER GEHT ES ABER UM DIE FRAUEN! - und warum sollten sich ein mann verantworten für einen lebenstil einer frau, den du nicht nachvollziehen kannst? - du willst es doch auch nicht!
@vero2:
in meinem "gedankenbeispiel" kann der tatsächliche vater vaterschaften anerkennen soviel wie er will. RECHTLICH bleibt er aussen vor. RECHTLICH ist der ehemann vater und damit unterhaltspflichtig. glaub mir....
eric
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pauschale aussagen sind IMMER falsch.
Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
Kilashandra
Sr. Member
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Antworten #32 am:
14. Februar 2007, 18:39:26 »
nun muß ich Eric aber mal zustimmen. Das Gesetz sagt, das wenn eine verheiratete getrenntlebende Frau ein Kind bekommt, erstmal der gesetzliche Ehemann als Vater gilt und Unterhaltspflichtig gemacht wird. Der Tatsächliche Vater muß in dem Falle erstmal sein eigenes Kind adoptieren, um als Vater anerkannt zu werden.
@ eric
ich kann dir nur voll und ganz zustimmen
lg
Anja
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Homo homini lupus est
Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
Maja
Krawallschnecke
Administrator
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Antworten #33 am:
14. Februar 2007, 19:22:04 »
@Kilashandra,
eric hat recht, aber dass mit der Adoption des eigenen Kindes durch den leiblichen Vater haben sie meines Wissens nach vor einigen Jahren abgeschafft. Glücklicherweise, war ja albernes Zeuchs.
Gruss Maja
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Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
Bibi73
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Antworten #34 am:
14. Februar 2007, 20:54:25 »
das der Ehemann, sogar bei schon getrennt lebenden, gesetzlich als Vater gilt ist richtig. Und auch nicht ok! Allerdings hat er das Recht eine Vaterschaftsanfechtungsklage zu machen. Damit werden dann die möglichen Väter und die Mutter vor Gericht dazu angehört und wenn es sein muss geht es dann bis zum Vaterschaftstest von beiden möglichen Vätern und der, der es wirklich ist muß zahlen...auch den Test!
Ich persönlich finde es schrecklich das es Frauen gibt die einem Mann ein Kind unterjubeln wollen oder auch erzählen sie Verhüten und tun es dann doch nicht! Diese Frauen müssten auch irgendwie belangt werden! Allerdings...es wird wohl Zeit für die Pille für den Mann...denn dann haben viele Männer keine Ausrede mehr! Denn...wieviele Kerle gibt es die bewußt ohne Verhütung mit der Frau ins Bett gehen und dann wenn sie tatsächlich schwanger ist muffensausen bekommen und verschwinden...
Am Ende sitzt die Frau mit dem Kind da und bekommt nichts weiter als Unterhalt...sagmal ihr müsstet doch eigentlich wissen wie teuer Kinder wirklich sind! Es fängt doch schon mit er Erstausstattung an...daran braucht sich dann so ein Kerl auch nicht beteiligen! Und wenn er kein Unterhalt zahlt hat die Frau auch mehr als Ärger auf den Hals!
Mit anderen Worten ich bin für mehr gerechtigkeit für beide Seiten!
LG Bibi
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Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
Nicole
Globaler Moderator
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Antworten #35 am:
14. Februar 2007, 21:00:27 »
Hallo allerseits,
spannendes Thema......interessant genug um mal weiterzugoogeln....
Dabei bin ich dann über folgenden Beitrag gestolpert:
"Die Wirksamkeit der Anerkennung ist von der Zustimmung der Mutter abhängig. Steht der Mutter die elterliche Sorge für das Kind nicht zu, so ist zusätzlich die Zustimmung des Kindes notwendig. Die Zustimmung der Mutter ist ihr originäres Recht und nicht Teil der Ausübung der Sorgezuständigkeit für das Kind.
Somit kann die Mutter die Vaterschaftsanerkennung blockieren.
Hier bleibt dem Kindesvater dann nur noch die Möglichkeit der Klage auf Feststellung der Vaterschaft. Außerdem kann die Mutter unterdessen der Anerkennung eines anderen Mannes zustimmen und so den leiblichen Vater, der dann nicht zur Anfechtung der Vaterschaft berechtigt ist, von seiner Stellung ausschließen, da eine andere Vaterschaft festgestellt ist."
Verstehe ich es also richtig, dass eine verheiratete Frau welche von einem Seitensprung schwanger wird ihrem Ehemann das Kind unterjubeln könnte und sowohl dem Gehörnten als auch dem eventuell interessierten biologischen Vater den Vaterschaftstest verweigern?!
Und heimlich testen dürfen die beiden dann also auch nicht.....könnten sich bei Verabschiedung des angedachten Gesetzes dadurch sogar strafbar machen.....
Aber immerhin:
"Denn das Bundesverfassungsgericht beauftragte den Gesetzgeber zugleich, bis Ende März 2008 eine Möglichkeit zu schaffen, mit der eine Vaterschaft auch außergerichtlich geklärt werden kann. Anders gesagt: Wer Zweifel hat, muss auch die Chance einer Überprüfung bekommen, ohne dass die Angelegenheit gleich vor ein Gericht kommt. Bisher gibt es dafür keine Rechtsgrundlage."
Womit die Väter immerhin schon mal die Aussicht haben, dass es bald einen gesetzlichen Anspruch auf Gewissheit gibt.
Für die Kinder hingegen sieht es da anscheinend übler aus. Denn die Frage inwieweit ein Kind Recht auf das Wissen über seine Herkunft hat, beantwortet der Computer immer wieder mit demselben Prädenzfall: Eine mittlerweile 37jährige -anonym geborene und im Alter von 3 Jahren zur Adoption freigegebene- Französin hatte vergeblich auf Akteneinsicht geklagt.... und nunmehr keine Chance mehr das Geheimnis über ihre leiblichen Eltern zu lüften.
Ist bereits vier Jahre her, zeitgleich dazu wurde heiß über die Möglichkeit einer anonymen Geburt in deutschen Krankenhäuser diskutiert.
Neuere Info dazu konnte ich leider nicht finden.
Vielleicht weiß einer von euch mehr?
Klingt vielleicht ein bissel offtopic -aber wenn wir schon bei mal "Moralische Verantwortung" und "wechselnde Sexualkontakte mit Folgen" in einem Thread haben, sollte die Seite der dadurch entstandenen Kinder und deren Identitätskrise vielleicht auch mal erwähnt werden.....
nachdenkliche Grüße, Nicole
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Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben. -A.Einstein-
Allein die Möglichkeit, dass ein Traum wahr werden könnte, macht das Leben lebenswert.
-Paulo Coelho-
Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
Bibi73
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Antworten #36 am:
14. Februar 2007, 21:31:31 »
hm...interessantes thema! das kindschaftsrecht sagt das jedes kind das recht auf umgang mit beiden elternteilen hat...und die eltern sogar die pflicht haben dies dem kind zu gewähren...doch wie soll das funktionieren wenn es nichtmal weiss wer der leibliche vater oder auch bei einer adoption die leiblichen eltern sind...anderereseits lieber eltern die ein kind anonym abgeben auch z.b. bei einer babyklappe oder so als weitere verbrechen an kinder von der eigenen mutter...
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Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
Maja
Krawallschnecke
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Antworten #37 am:
14. Februar 2007, 21:46:21 »
@Nicole,
hihi ist ja witzig, zwei Köpfe ein Gedanke. Ich war eben in derselben Sache im www unterwegs. Zu finden sind ja jede Menge Berichte über Väter, die die Vaterschaft anzweifeln, aber ich konnte keinen finden, über Väter, die gerne welche wären, dies aber nicht sein dürfen.....
Auch meine Infos sind nun also dahingehend, dass eine Mutter sich den Vater ihres Kindes aussuchen kann. Will heissen, sie kann sich jedem Vaterschaftstest verwehren und sofern Sie einen Willigen oder Gutgläubigen hat oder findet, diesen mittels "genehmigter" Vaterschaftserkennung zum Vater ihres Kindes machen.
Da weiß ich ehrlich gesagt nicht was schlimmer ist, den Falschen zum Vater zu machen oder dem Richtigen die Vaterschaft zu verwehren. Pfui Deibel!!!
Tja und in der Tat schliesst sich da die Frage nach den Rechten der Kinder auf das Wissen über ihre Herkunft an. Soviel ich weiss, wird in Deutschland auf Wunsch aber die Herkunft mit Volljährigkeit offengelegt. Sofern aktenkundig natürlich, aber genau das ist ja das Problem. Wenn die Mutter sagte es gibt keinen Vater, dann gibt es halt wohl keinen..... Und eine anonyme Geburt ist wohl was anderes, da sind ja weder Vater, noch Mutter bekannt, weil "anonym"
.
Sind nun eigentlich diese "heimlichen" Tests nur in Bezug auf Vaterschaftsanfechtung oder auch in Bezug auf Vaterschaftsfeststellung abgelehnt worden? Ok, ein Recht auf Vaterschaftsfeststellung/Vaterschaftsanerkennung gibt es ja anscheinend gar nicht *grübel*.
Stutzige Grüsse
Maja
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Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
eric
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Antworten #38 am:
14. Februar 2007, 22:10:44 »
bei majas letzten beiträgen sind mir 2 fragen durch den kopf gegeangen:
1. wenn so viel über vaterschaftstest und gleichberechtigung gesprochen wird, kann dann auch ein vater einen mutterschaftstest beantragen
2. zu
Zitat
...Wenn die Mutter sagte es gibt keinen Vater, dann gibt es halt wohl keinen....
in solchen fällen gibt es imho auch eine lücke: denn in DIESEM fall kann JEDER (in worten: JEDER) (mann) die vaterschaft anerkennen. - und dagegen kann die mutter erst mal nix unternehmen (ausser wiederum später eine aberkennung der vaterschaft einzuklagen) - ich hab da mal von einem typ gehört, der sich das als hobby ausgesucht hat. - natürlich nur bei solchen, wo die unterhaltsfrage ausser frage steht. ;-) - so ist der mittlerweile vater von mehreren duzend kindern. - interessant wäre, ob sich das dann irgendwie steuerlich verwerten lassen könnte.....
hoch lebe der bürokratismus
eric
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Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
Maja
Krawallschnecke
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Antworten #39 am:
14. Februar 2007, 22:16:17 »
@eric,
also das kann nun nicht sein. Nicole hat doch oben ergooglet, dass die Mutter die Vaterschaftsanerkennung blockieren kann. Er müsste dann klagen. Und eine Klage kann ja maximal nur dann erfolgreich sein, wenn ein "legitimer" positiver Schwangerschaftstest vorliegt und es noch keinen anderen Vater gibt.....
Nun bring mich nur nicht völlig durcheinander *ganzverwirrtguck*, muss wohl an meinem Alter liegen
!
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