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Alleinerziehend.de Forum
23. November 2008, 13:28:40
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Urteil vom Bundesverfassungsgericht
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Autor
Thema: Urteil vom Bundesverfassungsgericht (Gelesen 1709 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
Bibi73
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Antworten #20 am:
14. Februar 2007, 14:19:45 »
@ bumk
wie meinst du das mit den Vaterschaftstesten? Ich denke in der heutigen Zeit kann man sehr wohl davon ausgehen das ein Vaterschaftstest eindeutig ist...
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Alleinerziehend.de Forum
Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
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Antworten #20 am:
14. Februar 2007, 14:19:45 »
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Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
Nachtelf
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Antworten #21 am:
14. Februar 2007, 14:22:04 »
Zitat von: vero am 14. Februar 2007, 13:49:32
sondern auch, dass ihr keinerlei verantwortung in bezug auf verhütung übernommen habt.
Da soll es Frauen geben die sagen "Ich verhüte" *Finger über Kreuz hinterm Rücken*
Zitat von: vero am 14. Februar 2007, 13:49:32
, dass man der einzige mensch auf der welt ist, den sie "papa" nennen.
Wenn man(n) das dann auch wirklich ist, kein problem
Sorry... allein die Möglichkeit entschuldigt die Lüge nicht *kopfschüttel*
Gruß
Nachtelf
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Wenn es einen Glauben gibt, der Berge versetzen kann, so ist es der Glaube an die eigene Kraft.
-Marie von Ebner-Eschenbach-
_________________http://zuckerkuchen.info_____________
Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
Kilashandra
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Antworten #22 am:
14. Februar 2007, 14:30:02 »
Hallo Vero,
leider gibt es doch ziemlich viele Frauen, die auf solch "linke" Art und Weise mit den Männern umspringen. Indem Sie z. B. auch dem Partner sagen, sie verhüten, und tun es doch nicht. Es also willentlich auf eine Schwangerschaft anlegen. Bzw. Frauen die es direkt darauf anlegen Schwanger zu werden (egal von wem) nur um nicht arbeiten gehen zu müssen, weil man bekam/bekommt ja Erziehungsgeld/Elterngeld und Zuschüsse vom Sozi (was seit Hartz IV gott sei dank eingeschränkt ist). Und sag mir nicht, die gibts nicht, ich kenne selber einige davon. Nicht jede Frau sorgt für sich und Ihr Kind selber, und trägt auch die Verantwortung.
Ich gehöre nun wirklich nicht zu denen, die für die Männer eine Lanze brechen, aber Recht ist recht. Und ich finde, so wie keine Frau betrogen werden möchte, sollte auch kein Mann betrogen werden. Vom Emotionalen mal ganz abgesehen, wenn dir eröffnet wird, dein kind ist nicht dein kind.
Meiner Meinung hat jeder Vater das recht, bei Zweifeln an seiner Vaterschaft, zu erfahren, ob diese Zweifel berechtigt sind, und im bewiesenen Fall auch die Unterhaltszahlungen einstellen zu dürfen, da diese einige Väter an den Rand des Existenzminimums bringt. Andererseits sollten Bewiesene Väter härter und schneller zur Verantwortung gezogen werden!!! Notfalls, wie in meinem Fall auch mit einer Strafanzeige, Bewährungs wenn nicht sogar Haftstrafen.
so, das muß ich nun mal loswerden...gg
lg
Anja
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Homo homini lupus est
Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
vero
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Antworten #23 am:
14. Februar 2007, 14:46:32 »
wie gesagt,
männer sind der sache nicht hilflos ausgeliefert. man muss nicht alles vögeln, was bei drei nicht auf den bäumen ist und eine frau, mit der man eine gute beziehung führt, wird sicher nicht so leicht fremdgehen.
man muss auch keiner frau glauben, dass sie wirklich die pille nimmt, so wie wir frauen lernen müssen, dass der satz "klar kümmer ich mich mit um das kind" so ernst gemeint ist wie "wir ziehen auf den mond und ernähren uns von sternenstaub".
früher hiess es mal "drum prüfe, wer sich ewig bindet" und das war ein weiser ratschlag. ob es euch nun passt oder nicht: vögeln hat konsequenzen und wer es als zeitvertreib statt fernsehen betrachtet, soll sich nicht wundern, wenn in seinem leben einiges drüber und drunter geht. sorry, kein mitleid.
ansonsten empfehle ich ein abo von benno, da werdet ihr sicher verstanden.... *ggg*.
lg vero
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Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
Maja
Krawallschnecke
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Antworten #24 am:
14. Februar 2007, 14:52:38 »
@Vero,
versteh ich Dich jetzt richtig? Ist Deine Aussage die, dass Männer die mal eine Frau "gevögelt" haben zu recht zur Kasse gebeten werden, egal ob es nun ihr Kind ist oder nicht? In diesem Fall müsste ich mich aber schon sehr wundern.....
LG Maja
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Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
vero
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Antworten #25 am:
14. Februar 2007, 15:10:36 »
@ maja,
das ist sicher nicht meine aussage. ich versuche klarer zu formulieren, wenn ich die viren und die medikamente los bin und mich wieder klar und verständlich ausdrücken kann.
lg
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Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
eric
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Antworten #26 am:
14. Februar 2007, 15:37:29 »
lol @vero:
Zitat
sorry, kein mann, der nicht mit der entsprechenden frau tatsächlich gevögelt hat, muss vor unterhaltszahlungen angst haben oder wird "gemolken".
...denn schliesslich sollte und MÜSSTE JEDER sex mit frauen bezahlt werden!!! und das am besten unabhängig davon, ob ein kind entspringt oder nicht. - vero, vero....!
ein anderes gedankenbeispiel:
ein mann lebt von seiner frau getrennt. sie bekommt (geraume zeit nach der trennung) ein kind von einem anderen mann. der ehemann hat also keinerlei "karten mehr im spiel". - eigentlich! - rein rechtlich gesehen ist aber der ehemann dennoch automatisch auch der vater des neuen kindes!!! (vater staat unterstellt also den mädels "automatische unschuld" und begründet dies mit "familienfrieden") - und: nach geltender rechtsprechung hat der mann in diesem fall auch die pflicht, für das neue kind unterhalt zu leisten. einen gentest zur klärung der umstände vor gericht darf er nicht initiieren, weil dazu die zustimmung BEIDER erziehungsberechtiger notwendig ist. mama hat natürlich wenig interesse daran. denn sonst müsse sie ja wo anders geld "ranschaffen" - was jetzt?. (vater staat unterstellt also den jungs "automatische drückebergerei")!
noch spannender würde es natürlich, würden veros vorschläge als gesetzesentwurf formuliert werden....
kopfschüttelnd
eric
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pauschale aussagen sind IMMER falsch.
Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
vero
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Antworten #27 am:
14. Februar 2007, 16:29:47 »
@ eric,
der von dir beschriebene fall setzt voraus, dass der tatsächliche vater des entsprechenden kindes ein arschloch ist. wenn dieser nämlich die vaterchaft anerkennt, werden die kinder NICHT automatisch als kinder des ehegatten eingetragen. aber klar, dass der leibliche vater die vaterschaft freiwillig anerkennt, davon ist natürlich nicht auszugehen... denn so wie alle frauen nur die armen männer um den letzten pfennig melken wollen, wollen alle männer nur sex und keine verantwortung.
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Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
EX-User
Gast
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Antworten #28 am:
14. Februar 2007, 16:30:53 »
Beitrag wurde von der Forumsleitung entfernt
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Re: Urteil vom Bundesverfassungsgericht
vero
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Antworten #29 am:
14. Februar 2007, 16:41:43 »
nein, auch das ist nicht meine these.
meine these ist, dass man sich vor dem vögeln gedanken darüber machen sollte, was das für konsequenzen haben kann. hier scheinen die meisten allerdings davon auszugehen, dass sex sowas wie ein billiger zeitvertreib ist, statt kino oder monopoly.
ich vertrete die seltene und anscheinend unbeliebte ansicht, dass sex etwas persönliches zwischen zwei menschen sein sollte, die nicht austauschbar sind. eine spirituelle erweiterung einer beziehung, wenn man es so nennen kann.
von der konsumhaltung, das man einfach nur vögelt, weils spass macht, halte ich nichts und daher kann ich auch niemanden für die probleme, die damit einhergehen bemittleiden (ungewollte schwangerschaft, unbekannte vaterschaft, geschlechtskrankheiten, seelenfrust usw.).
lg
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