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Alleinerziehend.de Forum 29. August 2008, 07:12:49 *
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Autor Thema: BGH verbietet Dialer-Abzocke  (Gelesen 236 mal)
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onedaydie
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« am: 06. März 2004, 11:08:32 »

BGH verbietet Dialer-Abzocke   


Im Internet kann ein einziger Klick ganz schön teuer werden. Schnell ist ein so genannte Dialer installiert, der heimlich Verbindungen auf teure Bezahlnummern umleitet. Doch die dabei entstehenden Kosten, die leicht in die Tausende gehen können, muss der Nutzer im Regelfall nicht zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil ist der Kunde dem Telefonnetzbetreiber nicht zur Zahlung der durch den Dialer ausgelösten hohen Kosten verpflichtet, wenn ihm kein Verstoß gegen Sorgfaltspflichten vorzuwerfen ist. Laut BGH ist er auch nicht verpflichtet, Schutzprogramme gegen "Dialer" zu installieren.
Netzbetreiber müssen Risiko tragen


Für Dialer-Opfer können schon wenige Sekunden sehr teuer werden.

Dem Urteil zufolge haben Telefonnetzbetreiber, die Rechnungen für Dialer-Firmen einziehen, ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Inanspruchnahme dieser Mehrwertdienste, weil sie daran mitverdienen. Deshalb sei es angemessen, dass sie in solchen Fällen das Missbrauchsrisiko und die dabei entstehenden Mehrkosten tragen.
Das Gericht wies die Klage des Berliner Stadtnetzbetreibers Berlikom zurück. Dieser verlangte von einer Kundin mit ISDN-Anschluss rund 9000 Euro, nachdem ein Großteil der Telefonverbindungen über eine 0190er-Nummer hergestellt worden war. Der Grund: Der Sohn der Frau hatte beim Surfen im Internet ein Programm heruntergeladen, das eine Beschleunigung der Datenübertragung versprach. Tatsächlich verbarg sich darin ein Dialer, der die Standardeinstellungen des Computers derart veränderte, dass sämtliche Internet-Verbindungen fortan über eine teure 0190er-Nummer hergestellt wurden. Die Löschung des angeblichen Datenbeschleunigers hatte diese Veränderungen nicht mehr rückgängig gemacht. Die Manipulation war bei standardmäßiger Nutzung des Computers nicht erkennbar.
Hoffnung für andere Dialer-Opfer
Der Berliner Anwalt der Frau, Christlieb Klages, sprach von einer spektakulären Entscheidung, die für alle Prozesse im Zusammenhang mit Dialern Bedeutung habe. Nach seiner Einschätzung ist das Urteil auf die meisten Netzbetreiber übertragbar, weil sie überwiegend ein eigenes wirtschaftliches Interesse an 0190er- und ähnlichen Nummern hätten: "Es macht ja keiner umsonst."
Nicht betroffen von diesem Urteil dürften allerdings Dialer der neuen Generation sein. Diese müssen nach dem Beschluss des "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von (0)190er/(0)900er Mehrwertdiensterufnummern" seit Mitte Dezember bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post registriert werden. Die Programme können allerdings auch nicht unbemerkt auf dem Rechner installiert werden. Mehr dazu hier.
Az: III ZR 96/03

Quelle: www.Tagesschau.de
Nachrichten vom 05.03.04 (20:15 H)


Nora
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KEIN MANN ist deine Tränen wert. Und der es wert wäre, würde dich nicht zum Weinen bringen .....
Alleinerziehend.de Forum
« am: 06. März 2004, 11:08:32 »

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